Moin,
* Wolfgang Hinsch
Ich gehe sogar so weit, Briefe, die meine Tochter von ihren Freundinnen bekommt, zu lesen!
(Gute Pause? ;)) Wie gesagt, es kommt darauf an. Sie ist nämlich 5 Jahre alt und kann nicht lesen! Wenn Dein Verbot so absolut bestünde, dürfte ich das nicht. Da sie mit 5 nicht geschäftsfähig ist, könnte sie mir auch keine Einwilligung erteilen. Die dürfte ich an ihrer Stelle mir erteilen, und jetzt hätten wir den Stoff für eine nette Klausur von ca 100 Seiten...
Was hat das mit Geschäftsfähigkeit zu tun, bekommst Du Geld dafür? Deine Tochter kann sehr wohl entscheiden, ob sie Dir erlauben will, ihre Briefe zu lesen.
Zu E-Mail: Es stellt sich die _Frage_, ob E-Mail in unverschlüsselter Form überhaupt dem Schutz des Briefgeheimnisses unterliegt.
Nicht mehr, das ist längst geklärt. Thorsten -- As long as people will accept crap, it will be financially profitable to dispense it. - Dick Cavett