Am Mit, 2003-03-12 um 09.51 schrieb Thomas Masaninger:
Hallo Wolfgang!
Ebenso sollte bis zu einem gewissen Alter die Email mitgeloggt werden, je nach Alter ggf. Absenderabhängig.
Das ist eine Straftat.
Nein!
Wolfgang
Wie kommst du drauf das dass mitloggen von eMail keine Straftat ist? Es ist ein eingrief in die privatsfähre! Meines wissens nach ist das total verboten! (Ausser mit richterlichen verfügung) Das selbe gilt auch für den Arbeitsplatz!
Hallo Thomas, ich bin zwar kein Jurist, spreche aber jeden Abend mit meiner Anwältin, da färbt manches ab. Kernspruch ist immer: Das kommt darauf an! Wie Du mich richtig zitiert hast, habe ich geschrieben "bis zu einem gewissen Alter". Arbeitsplatz etc ist in diesem Zusammenhang völlig OT. Es geht _ausschließlich_ um minderjährige Kinder. Ich gehe sogar so weit, Briefe, die meine Tochter von ihren Freundinnen bekommt, zu lesen! (Gute Pause? ;)) Wie gesagt, es kommt darauf an. Sie ist nämlich 5 Jahre alt und kann nicht lesen! Wenn Dein Verbot so absolut bestünde, dürfte ich das nicht. Da sie mit 5 nicht geschäftsfähig ist, könnte sie mir auch keine Einwilligung erteilen. Die dürfte ich an ihrer Stelle mir erteilen, und jetzt hätten wir den Stoff für eine nette Klausur von ca 100 Seiten... Zu Kind/Eltern: Abhängig vom Alter/Entwicklungsstand haben Eltern nicht nur das Recht, sondern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht sogar die Verpflichtung, Kontakte ihrer Kinder zu überwachen. Das schließt ggf. das Lesen von Briefen, E-Mail etc ein. Wenn ein Kind mit 7 Jahren im Internet aus Unerfahrenheit Kontakte zu Pädophilen aufnimmmt und sich mit denen verabredet, sollten Eltern so etwas bemerken! Wenn aber eine 17-jährige einen Brief von ihren Freund bekommt, ist es mindestens geschmacklos, den eigenmächtig zu lesen. Hier kann man auch das Briefgeheimnis ansprechen. Dazwischen muss man interpolieren. Zu E-Mail: Es stellt sich die _Frage_, ob E-Mail in unverschlüsselter Form überhaupt dem Schutz des Briefgeheimnisses unterliegt. Im Prinzip handelt es sich um eine digitale Postkarte, von deren Inhalt jeder, dem sie durch die Hände/Interfaces geht, auch unabsichtlich Kenntnis erlangen kann. Büchersendungen z.B. unterliegen ausdrücklich nicht dem Briefgeheimnis, die Post darf den Inhalt öffen und kontrollieren. Strafbar ist übrigens nach Meinung der meisten Juristen das Unterdrücken (sprich löschen) von E-Mails, auch für Provider. Mail darf zurückgesendet werden, aber nicht nach xx Tagen gelöscht. So allmählich gehört dieser Thread in eine andere Mailingliste! Gruss, Wolfgang