Am Mit, 08 Nov 2000 schrieb Bernd Brodesser:
Mit anderen Worten: Wir wissen überhaupt nicht wozu das alles gut sein soll, weil wir gar nicht genug Infos haben. Gut, mag sein, daß es Rechtens ist. Indes, mir fehlt der Glaube.
Fakt ist aber auch, daß die Verletzung des Postgeheimnisses eine Straftat ist (vgl. StGB). Und nach aktueller Rechtsprechung fallen E-Mails AFAIR zumindest unter das Fernmeldegeheimnis. Jemandem wissentlich so etwas einzurichten oder auch nur die dazu erforderlichen Informationen zu verschaffen könnte als Beihilfe gewertet werden. In einem Betrieb wäre das Mitlesen des Mailverkehrs IMHO außerdem eine Überwachungsmaßnahme, die zur Leistungskontrolle geeignet ist. So etwas ist zu 100% Zustimmungspflichtig und darf wenn überhaupt nur nach einem begründeten Anfangsverdacht und nach Zustimmung durch den Betriebsrat oder auf richterliche Anordnung hin stattfinden. Das gilt soweit mir bekannt ist übrigens auch dann, wenn der E-Mail-Account ausschließlich für geschäftliche Belange genutzt werden _darf_. Ansonsten sind Logfiles nur in dem Rahmen zulässig, in dem sie eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des technischen Betriebs darstellen. Und es muß sichergestellt sein, daß der Chef selbige nicht nach Leistungsgesichtspunkten auswertet bzw. dies ohne Weiteres tun könnte. Ergo: wer die Post seiner Mitarbeiter mitlesen will braucht zumindest die _Zustimmung_ des Betriebsrats (bloße Information reicht nicht!!!) sowie einen konkreten Anfangsverdacht (das könnte z.B. ein massiver und objektiv sichtbarer Leistungseinbruch seit Einführung von E-Mail sein). Und erst dann darf er überhaupt damit anfangen, zu loggen. (und ein Betrieb mit einem fitten Datenschutzbeauftragten wird schon aus der Ecke massives Sperrfeuer kriegen) -- Erhard Schwenk http://www.fto.de http://www.akkordeonjugend.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com