* Wolfgang Hinsch schrieb am 12.Mär.2003:
Wenn aber eine 17-jährige einen Brief von ihren Freund bekommt, ist es mindestens geschmacklos, den eigenmächtig zu lesen.
Eine 17-jährige ist kein Kind, sondern eine Jugendliche.
Zu E-Mail: Es stellt sich die _Frage_, ob E-Mail in unverschlüsselter Form überhaupt dem Schutz des Briefgeheimnisses unterliegt.
Eine E-Mail unterliegt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
Im Prinzip handelt es sich um eine digitale Postkarte, von deren Inhalt jeder, dem sie durch die Hände/Interfaces geht, auch unabsichtlich Kenntnis erlangen kann.
Auch eine Postkarte unterliegt dem Briefgeheimnis.
Büchersendungen z.B. unterliegen ausdrücklich nicht dem Briefgeheimnis, die Post darf den Inhalt öffen und kontrollieren.
Wenn die Post einen Brief öffnen und kontrollieren darf, heißt das noch lange nicht, daß sie z.B den Inhalt weitergeben darf.
Strafbar ist übrigens nach Meinung der meisten Juristen das Unterdrücken (sprich löschen) von E-Mails, auch für Provider. Mail darf zurückgesendet werden, aber nicht nach xx Tagen gelöscht.
Hmm, und was ist, wenn z.B der User verstirbt und dem Provider keine Maldung gemacht wird? Wenn es dann noch ein kostenloser Dienst ist, so daß auch durch Nichtbezahlung nichts auffällt? Muß die Mail dann 30 Jahre erhalten bleiben? Oder 80 Jahre? Bernd -- Was ist quoten? Quoten ist das Zitieren aus einer mail, der man antwortet. Und wie macht man es richtig? Zitate werden mit "> " gekennzeichnet. Nicht mehr als nötig zitieren. Vor den Abschnitten das Zitat, auf das man sich bezieht, mit einer Zeile Abstand oben und unten. |Zufallssignatur 12