Hallo, * Am 29.Oct.2003 postete Thorsten Körner:
Am Mittwoch, 29. Oktober 2003 22:04 schrieb Alex Klein:
* Am 29.Oct.2003 postete Matthias Houdek: Ich hätte halt behauptet, daß man eine bewegliche Sache nach § 433 BGB kauft. Dann hat man eine Gewährleistung auf Mangelfreiheit. In Bezug auf Tips und Tricks kann ich mich im Internet informieren. In meiner leichtsinnigen Art und Weise hab ich das für einen vergleichbaren Sachverhalt gehalten. Hierin liegt eine große Verwechslungs-Gefahr. Die Software ist zumeist GPL/kompatibel lizensiert. Das bedeutet u.A. Keine gewährleistung etc.pp. Du kennst den Text sicher, der als Copyright-Notice jeder entsprechenden Software beiliegt. SuSE Linux jedoch ist eine Distribution solcher Software, das ist eher schon mit redaktioneller Arbeit zu vergleichen, obwohl auch der Vergleich hinkt.
Sachmangel in Bezug auf Box/CDs/DVDs etc. Nicht die Softwareinhalte.
So? Der 'normale user' ist in Deinen Augen also kein Kunde? Sorry, aber das check ich nicht. Das kann ich so auch nicht ganz nachvollziehen, ausser dass natürlich nicht immer Käufer und Nutzer identisch sind, wie das in der Regel in Unternehmen der Fall ist.
Der Nutzer hat auch keine Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, da der Kaufvertrag ja auch nur inter-partes-Wirkung hat. Aber das würde hier jetzt zu weit gehen. :) Beste Grüße Alex --
Ach.Frisches Blut ist hier also nicht gern gesehen? Nur, wenn es von meiner Kettensaege tropft. [Erik Meltzer und Dieter Bruegmann in dag°]