Hallo, * Am 26.Oct.2002 postete Michael Meyer:
Alex Klein wrote:
Wann wurde bitteschön das Asylrecht abgeschafft?
am 26. mai 1993
Ich zitiere genau aus dieser Funstelle: "Seit dem 1.Juli 1993 ist das neue Asylrecht in Kraft." Unter Abschaffen verstehe ich etwas anderes. Aber im Grunde genommen kann man da viele Gründe für pro und contra entnehmen. Der Art. 16 GG steht übriges nicht im Schutze der Ewigkeitsklausel. Und der Wesensgehalt muß auch nicht unbedingt geändert sein, wenn man ein Grundrecht ändert. Darüber, ob das gut oder schlecht ist, werde ich keine Aussage machen. Ich habe mich zwar schon einmal näher mit dem AuslG beschäftigt, dennoch reicht dies nicht, um eine kompetentes Statement abzugeben. Diejenigen, die dieser Zustand stört, sollten aber bei Ihrer Meinung berücksichtigen, daß die Verfassungsänderung mit einer 2/3 Mehrheit durchgegangen ist und das BVerfG keine Verstoß gegen die Verfassung darin gesehen hat. Muß aber nicht bedeuten, daß es schon deshalb richtig ist. Die Behauptung ohne nähere Gründe, das Asylrecht sei "abgeschafft" worden kann ich so nicht nachvollziehen. Beste Grüße Alex --
Ist das veilleicht Philosphie von °dag, den Leuten Maul zu stopfen, die sachliche Argumente ins Spiel bringen? Sachliche Argumente in dag° sind ein Paradoxon. [Michael Hoffmann in dag°]