Am Montag, 15. November 2004 18:19 schrieb Andreas Feile:
Jens M. Guessregen, Montag, 15. November 2004 17:13: [...]
Ein Einzelhändler darf einem barzahlenden Kunden eine Leistung nicht verweigern, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (Hausverbot, Jugendverbot, etc.).
Selbstverständlich darf ein Einzelhändler wieauchimmerzahlenden Kunden eine Leistung verweigern. So wäre problemlos ein Zeitschriftenladen denkbar, der seine Ware nur an Leute mit einer Nasenlänge über 6 cm verkauft. Leute mit kürzerer Nasenlänge kriegen dann nix, egal wie sie zahlen. Vertragsfreiheit eben.
Doch muss Sie.
Nein, muß sie nicht, es sei denn, der Kaufvertrag wurde bereits geschlossen. Das wäre also eine Frage des Zeitpunkts. Aber es besteht keine Verpflichtung des MM, irgendjemand irgendwas zu verkaufen, sprich mit irgendwem Kaufverträge zu schließen.
Etwas anderes könnte vielleicht dann gelten, wenn der MM eine Art Monopolstellung auf seinem Gebiet innehätte. Das wäre zB bei lokalen Wasser- oder Stromlieferanten gegeben. Für die besteht ein Kontrahierungszwang, d.h. sie müssen einen Vertrag mit Dir schließen und Dir Wasser in die Waschmaschine pumpen. Aber der MM kann willkürlich jeden zweiten Kunden an der Tür abweisen und zum Saturn schicken.
Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Prinzipiell haben wir Vertragsfreiheit, und prinzipiell kann jeder Händler (o.ä.) seine Leistungen/Lieferungen an x-beliebige Bedingungen knüpfen - aber: Er darf dabei niemanden diskriminieren. (Keine Blondinen! ;-) Er darf dabei keine existentiellen Einschränkungen schaffen (wie von dir schon geschildert am Beispiel der Grundversorgung) Er darf keine allgemeingültigen Angebote machen und diese nachträglich willkürlich einschränken, denn mit der Bewerbung eines Produktes unter Angabe eines Preises und evtl. Nebenbedingungen wird ein verbindliches Angebot unterbreitet. Sowie ein Kunde das Angebot annimmt, ist ein Vertrag zustande gekommen. Aber jetzt wird es wohl wirklich OT *g* -- Gruß MaxX Hinweis 1: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet. Hinweis 2: Bitte unbedingt beachten: http://www.suse-etikette.de.vu