Hallo, On Wed, 13 Jun 2001 at 18:05 +0200, Bernd Brodesser wrote:
* Herbert Hoepfner schrieb am 13.Jun.2001:
Vorschlag: SuSE kommt auf so vielen CDs, dass es ein Leichtes sein dürfte, alle nicht frei kopierbaren Programme auf eine davon zu legen. Auf dieser non-free-CD dürfte dann allerdings kein freies Programm sein. Für die User ohne DVD-Laufwerk, die ja ohnehin den Disc-Jockey spielen dürfen, um eine Standardinstallation einzuspielen, macht das vom Aufwand her keinen Unterschied. Alle "Raubkopierer" könnten sich sicher sein, legal zu arbeiten, wenn sie diese eine CD nicht weiter geben.
Später habe ich dann noch sechs Programme installiert, und dafür habe ich dann noch drei weitere CDs gebraucht. Mal sehen, was passiert, wenn ich jetzt noch ein paar Spiele, Java und Javaskript und TeX installiere.
Javascript kann man nicht installieren ;-)
Aber zu Deinem Vorschlag:
erstens, warum sollten die CDs nicht Randvoll sein? Oder meinst Du es wäre leicht zu schaffen, genau eine CD mit NonFree vollzumachen?
Das ist ein Problem, ja. Allerdings könnte man auf die CD noch Programme tun, wie weniger wichtig sind, aber trotzdem frei. Dann kann man notfalls darauf verzichten.
zweitens, nimm Debian, die machen es so.
Würdest Du einem Anfänger Debian geben? Eben.
drittens, Du hast deren Problematik. Wann ist ein Programm NonFree? Was ist z.B mit ein Programm, daß jeder HomeUser nach belieben verwenden und kopieren darf, nur nicht im gewerblichen Bereich, wo eine Gebühr abzudrücken ist. Was ist mit Software, die selber zwar frei ist, aber nicht ohne eine NonFree läuft?
Genau das ist das Problem. Nur das hat man ja bei SuSE schon "gelöst", indem man pay geschaffen hat.
viertens, welches Interesse könnte SuSE an diesem Vorgehen haben?
Und genau das ist das wirkliche Problem. Sie wollen ihre CDs verkaufen. IMHO auch in Ordnung. Ich sehe kein wirkliches Problem: um mal einem Freund Linux näher zu bringen, kann man die CDs auch ausleihen. Selbst wenn man sie kopiert: Wo kein Kläger ... (der Vergleich mit der Ampel passte recht gut). Gruß, Bernhard -- "Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.", Art. 10 (1), Grundgesetz der BR Deutschland == Deshalb: Private E-Mails verschlüsseln. Jetzt! -> http://www.gnupg.de ==