Hallo Patrick Trettenbrein, hallo auch an alle anderen Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer:
Uwe hat geschrieben
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter gegangen wurde ?
darf jemand ohne einwilligung des ex mitarbeiters einsicht auf ein postfach nehmen der gegangen wurde. ..
Das E-Mail-Postfach würde ich wie einen Briefkasten der Firma betrachten, da ja die Adresse maier@firma.de ist. Kommt ein Brief per Post an Firma, z.Hd. Herrn Maier, darf er von der Poststelle geöffnet werden. Also ich würde wegen der E-Mails keine Bedenken haben. Ausserdem wären im schlechtesten Fall bald keine Postfächer mehr verfügbar. Walter.Maier@firma.de scheidet aus, du löschst das Postfach, somit gehen alle zukünftigen Mails zurück an den Absender. Am nächsten Tag fäng ein andrer Walter Maier an, was tun?
Grüsse Maximilian Steinbauer
Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-) 1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes? 2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt. 3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Allerdings kann man AFAIK das Postfach nach der Entlassung eines Mitarbeiters weiterleiten lassen, falls dieser sein Postfach nicht mehr benutzt (wovon auszugehen ist, wer hat schon eine E-Mail account bei seinem Ex-Arbeitsgeber *gg*). Denn die Ressourcen für das Postfach (Server, Mail Adresse,...) sind ja im Besitz der Firma.
Genau, und damit auch die Mails. -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu