Software lizenzen u Datenschutz ??
hallo liste, ich habe zu lizentechnischen sache eine frage: kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ?? oder muss ich diese auf anheisen der GL oder meines vorgesetzten installieren ?? muss ich in letztem fall hinweisen das es so nicht i.o. ist !!!! und in wie weit bin ich bei solch einer sache aus dem schneider ?? dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter gegangen wurde ? darf jemand ohne einwilligung des ex mitarbeiters einsicht auf ein postfach nehmen der gegangen wurde. richtlinien wurden dazu nirgends im arbeitsvertrag verankert wo private nutzung für mails und surfen im internet und dergleichen untersagt wird ausser der allgemeinen verschwiegenheitspflicht betriebsinternas nicht nach aussen dringen zu lassen. thanks
Uwe hat geschrieben
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern .....
Ich denke, Du kannst alles verweigern, was die Folgen sind, musst Du selbst wissen. Ich würd es mir zumindest schriftlich geben lassen, dass ich darauf hingewiesen habe und die Installation allein auf Verantwortung des Chefs geschieht.
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter > > > gegangen wurde ? darf jemand ohne einwilligung des ex mitarbeiters einsicht auf ein > postfach nehmen der gegangen wurde. ..
Das E-Mail-Postfach würde ich wie einen Briefkasten der Firma betrachten, da ja die Adresse maier@firma.de ist. Kommt ein Brief per Post an Firma, z.Hd. Herrn Maier, darf er von der Poststelle geöffnet werden. Also ich würde wegen der E-Mails keine Bedenken haben. Ausserdem wären im schlechtesten Fall bald keine Postfächer mehr verfügbar. Walter.Maier@firma.de scheidet aus, du löschst das Postfach, somit gehen alle zukünftigen Mails zurück an den Absender. Am nächsten Tag fäng ein andrer Walter Maier an, was tun? Grüsse Maximilian Steinbauer
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer:
Uwe hat geschrieben
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern
.....
Ich denke, Du kannst alles verweigern, was die Folgen sind, musst Du selbst wissen. Ich würd es mir zumindest schriftlich geben lassen, dass ich darauf hingewiesen habe und die Installation allein auf Verantwortung des Chefs geschieht.
gegangen wurde ? darf jemand ohne einwilligung des ex mitarbeiters einsicht auf ein >
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter > > postfach nehmen der gegangen wurde. ..
Das E-Mail-Postfach würde ich wie einen Briefkasten der Firma betrachten, da ja die Adresse maier@firma.de ist. Kommt ein Brief per Post an Firma, z.Hd. Herrn Maier, darf er von der Poststelle geöffnet werden. Also ich würde wegen der E-Mails keine Bedenken haben. Ausserdem wären im schlechtesten Fall bald keine Postfächer mehr verfügbar. Walter.Maier@firma.de scheidet aus, du löschst das Postfach, somit gehen alle zukünftigen Mails zurück an den Absender. Am nächsten Tag fäng ein andrer Walter Maier an, was tun?
Grüsse Maximilian Steinbauer
Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar. Allerdings kann man AFAIK das Postfach nach der Entlassung eines Mitarbeiters weiterleiten lassen, falls dieser sein Postfach nicht mehr benutzt (wovon auszugehen ist, wer hat schon eine E-Mail account bei seinem Ex-Arbeitsgeber *gg*). Denn die Ressourcen für das Postfach (Server, Mail Adresse,...) sind ja im Besitz der Firma. Patrick -- Patrick Trettenbrein - patrick.trettenbrein@kdemail.net GnuPG fingerprint: 312B 561F B0E9 1DB5 CE5B A9CB 831A 1994 E9A3 0010
Hallo Patrick Trettenbrein, hallo auch an alle anderen Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer:
Uwe hat geschrieben
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter gegangen wurde ?
darf jemand ohne einwilligung des ex mitarbeiters einsicht auf ein postfach nehmen der gegangen wurde. ..
Das E-Mail-Postfach würde ich wie einen Briefkasten der Firma betrachten, da ja die Adresse maier@firma.de ist. Kommt ein Brief per Post an Firma, z.Hd. Herrn Maier, darf er von der Poststelle geöffnet werden. Also ich würde wegen der E-Mails keine Bedenken haben. Ausserdem wären im schlechtesten Fall bald keine Postfächer mehr verfügbar. Walter.Maier@firma.de scheidet aus, du löschst das Postfach, somit gehen alle zukünftigen Mails zurück an den Absender. Am nächsten Tag fäng ein andrer Walter Maier an, was tun?
Grüsse Maximilian Steinbauer
Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-) 1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes? 2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt. 3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Allerdings kann man AFAIK das Postfach nach der Entlassung eines Mitarbeiters weiterleiten lassen, falls dieser sein Postfach nicht mehr benutzt (wovon auszugehen ist, wer hat schon eine E-Mail account bei seinem Ex-Arbeitsgeber *gg*). Denn die Ressourcen für das Postfach (Server, Mail Adresse,...) sind ja im Besitz der Firma.
Genau, und damit auch die Mails. -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
Hallo Matthias, On Mon, 06 Jun 2005, Matthias Houdek wrote:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer: Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-)
1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes?
Briefe die mit der Anschrift Herr XY, Firma YZ, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshause ankommen dürfen _nicht_ von dritten geöffnet werden. Steht allerdings die Firmenaddresse oben, dann dürfen sie von anderen Personen als dem Empfänger geöffnet werden.
2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt.
Naja, wenn du so willst ist eine Email gegen unberechtigten Zugriff durch dein Kennwort auf dem Server/Client gegen unberechtigten Zugriff "geschützt". Es ist im übrigen auch ein leichtes Briefe zu lesen ohne sie zu öffnen. Insofern passt Sniffer, Admin etc. nicht ganz ;) Aber ja, GPG ist eigentlich schon MUß für jeden.
3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Ganz so einfach sollte man kapitalistische Werte äh Verzeihung wirtschaftliche Interessen nicht über den Datenschutz stellen. YMMV Und ja das Problem ist nicht Trivial. Das einfachste ist wohl sich im Nachhinnein vom Mitarbeiter die Zustimmung zu holen (wenn man ihn gerade rausgeworfen hat sicher nicht einfach ;) Greetings Daniel -- Don't diet. Download a virus to remove FAT
Hallo Daniel Lord, hallo auch an alle anderen Am Montag, 6. Juni 2005 22:32 schrieb Daniel Lord:
Hallo Matthias,
On Mon, 06 Jun 2005, Matthias Houdek wrote:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer: Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-)
1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes?
Briefe die mit der Anschrift Herr XY, Firma YZ, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshause ankommen dürfen _nicht_ von dritten geöffnet werden. Steht allerdings die Firmenaddresse oben, dann dürfen sie von anderen Personen als dem Empfänger geöffnet werden.
Wenn Herr XY aber (nicht mehr) in Firma YZ arbeitet, hat die Firma schon ein Recht darauf. Es handelt sich hier nicht um Privatpost.
2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt.
Naja, wenn du so willst ist eine Email gegen unberechtigten Zugriff durch dein Kennwort auf dem Server/Client gegen unberechtigten Zugriff "geschützt".
Es steht im StGB ausdrücklich: "besonders gesichert" - und das dürfte ein normales Postfach-Passwort nicht zwingend gegeben sein.
Es ist im übrigen auch ein leichtes Briefe zu lesen ohne sie zu öffnen. Insofern passt Sniffer, Admin etc. nicht ganz ;)
Das wären sogar mögliche Tatbestände, wenn die Mail besonders gesichert wäre. Eine Postkarte befindet sich im Bereich der Post auch nur im Zugriff einiger weniger Personen (vergleichbar mit den Admins der durchlafenden Server) und danach im evtl. verschlossenen Briefkasten. Trotzdem fällt sie nicht unter das Briefgeheimnis.
Aber ja, GPG ist eigentlich schon MUß für jeden.
Tja, es gibt sogar viele Ämter, mit denen man (noch) nicht gesichert kommunizieren kann (mangels öffentlichem Schlüssel).
3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Ganz so einfach sollte man kapitalistische Werte äh Verzeihung wirtschaftliche Interessen nicht über den Datenschutz stellen. YMMV Und ja das Problem ist nicht Trivial. Das einfachste ist wohl sich im Nachhinnein vom Mitarbeiter die Zustimmung zu holen (wenn man ihn gerade rausgeworfen hat sicher nicht einfach ;)
Wenn das geht - OK. Aber ansonsten ist mayer@firmaXY.de eben _keine_ private Mailadresse, und da macht der Datenschutz eben nicht an der Schreibtischkante des MA Mayer, sondern IMO erst am Firmentor Ende (Siehe ganz oben - Firmenadresse). -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
Hallo Matthias, ich darf mal kurz. Am Dienstag, 7. Juni 2005 13:00 schrieb Matthias Houdek:
Hallo Daniel Lord, hallo auch an alle anderen
Am Montag, 6. Juni 2005 22:32 schrieb Daniel Lord:
Hallo Matthias,
On Mon, 06 Jun 2005, Matthias Houdek wrote:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer: Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich fange mal hier an. Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-)
Analogieschlüsse haben so ihre Probleme. Diese sind im Recht nur dann zulässig, wenn eine Lücke im Recht gegeben ist.
1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes?
ACK!
Briefe die mit der Anschrift Herr XY, Firma YZ, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshause ankommen dürfen _nicht_ von dritten geöffnet werden. Steht allerdings die Firmenaddresse oben, dann dürfen sie von anderen Personen als dem Empfänger geöffnet werden.
Auch ACK. Jedoch sprach er von der Privaten Post und nicht von der dienstlich veranlassten.
Wenn Herr XY aber (nicht mehr) in Firma YZ arbeitet, hat die Firma schon ein Recht darauf. Es handelt sich hier nicht um Privatpost.
Die Firma hat ja ein Interesse daran zu wissen, was für Post bei ihr eintrifft. Es kann ja auch wichtige Post, die Fristen in Gang setzt oder Angebote in den Schreiben enthalten sein.
2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt.
Zitat frei : "Die Verschlüsselung ist die höchste Art der Sicherung von Daten vor unbefugten Zugriff"
Naja, wenn du so willst ist eine Email gegen unberechtigten Zugriff durch dein Kennwort auf dem Server/Client gegen unberechtigten Zugriff "geschützt".
Beim Zugriff auf den Server selbst, ist das eine Frage des tatsächlichen. Dient der die Abfrage der Zuordnung der Postfächer, wie der Schlüssel zu dem Briefkasten oder der echten Zugriffsverhinderung? Bei ersterem lehne ich einen besonderen Schutz ab. Den Kasten bekommt man auch ohne Schlüssel auf. Bei letzterem spricht viel für einen Schutz. Vor allem, wenn eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut wird, so dass Dritte den laufenden Datenverkehr nicht mithören können.
Es steht im StGB ausdrücklich: "besonders gesichert" - und das dürfte ein normales Postfach-Passwort nicht zwingend gegeben sein.
Stimmt, sofern die von mir oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Es ist im übrigen auch ein leichtes Briefe zu lesen ohne sie zu öffnen. Insofern passt Sniffer, Admin etc. nicht ganz ;)
Stimmt auch.
Das wären sogar mögliche Tatbestände, wenn die Mail besonders gesichert wäre. Eine Postkarte befindet sich im Bereich der Post auch nur im Zugriff einiger weniger Personen (vergleichbar mit den Admins der durchlafenden Server) und danach im evtl. verschlossenen Briefkasten. Trotzdem fällt sie nicht unter das Briefgeheimnis.
Post ist Post ist Post. Das BVerfG stellte fest, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, dass der Schutz nur nicht so hoch ist, wie bei einem "normalen" Brief, da ja jeder den Inhalt der Karte ohne die Überwindung eines Hindernisses zur Kenntnis nehmen kann, der Schutz aber in gleicherweise gewährleistet sein muss.
Aber ja, GPG ist eigentlich schon MUß für jeden.
FULL ACK!!!
Tja, es gibt sogar viele Ämter, mit denen man (noch) nicht gesichert kommunizieren kann (mangels öffentlichem Schlüssel).
Nicht nur viele Ämter, auch andere. Gerichte, Anwälte, .. .
3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Sollte im Arbeitsrecht immer beachtet werden.
Ganz so einfach sollte man kapitalistische Werte äh Verzeihung wirtschaftliche Interessen nicht über den Datenschutz stellen. YMMV
Das Unternehmen wird jedem seiner Mitarbeiter, nach Deiner Argumentation, ein vollständiges und kostenfreies Büro zur Verfügung zu stellen. Ach ja, der Arbeitgeber hat keine Interessen an seinen Daten und will verhindern, dass diese an unbefugte Dritte gelangen?
Und ja das Problem ist nicht Trivial. Das einfachste ist wohl sich im Nachhinnein vom Mitarbeiter die Zustimmung zu holen (wenn man ihn gerade rausgeworfen hat sicher nicht einfach ;)
Warum Zustimmung im Nachhinein? Verstehe ich nicht. Der fängt sich eine Abmahnung, wenn er nicht die Regeln beachtet. Genauso wie private Telefongespräche nur in geringen Umfang geduldet werden. Sofern keine Abrede besteht, dass die private Nutzung gestattet ist.
Wenn das geht - OK. Aber ansonsten ist mayer@firmaXY.de eben _keine_ private Mailadresse, und da macht der Datenschutz eben nicht an der Schreibtischkante des MA Mayer, sondern IMO erst am Firmentor Ende (Siehe ganz oben - Firmenadresse).
FUll ACK.
-- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
-- CU at the trails Boris
Hallo Boris S., hallo auch an alle anderen Am Dienstag, 7. Juni 2005 21:31 schrieb Boris S.:
Hallo Matthias,
ich darf mal kurz.
Klar doch.
Am Dienstag, 7. Juni 2005 13:00 schrieb Matthias Houdek:
Hallo Daniel Lord, hallo auch an alle anderen
Am Montag, 6. Juni 2005 22:32 schrieb Daniel Lord:
Hallo Matthias,
On Mon, 06 Jun 2005, Matthias Houdek wrote:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer: Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich fange mal hier an.
Das ist aber nicht von mir! ;-)
Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Sag ich doch.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-)
Analogieschlüsse haben so ihre Probleme. Diese sind im Recht nur dann zulässig, wenn eine Lücke im Recht gegeben ist.
Das ist richtig (Jeder Vergleich hinkt - sagt ja auch der Volksmund). Leider habe ich aber in den einschlägigen Normen nichts konkretes über Firmanmailadressen gelesen.
1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes?
ACK!
Briefe die mit der Anschrift Herr XY, Firma YZ, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshause ankommen dürfen _nicht_ von dritten geöffnet werden. Steht allerdings die Firmenaddresse oben, dann dürfen sie von anderen Personen als dem Empfänger geöffnet werden.
Auch ACK. Jedoch sprach er von der Privaten Post und nicht von der dienstlich veranlassten.
Wenn Herr XY aber (nicht mehr) in Firma YZ arbeitet, hat die Firma schon ein Recht darauf. Es handelt sich hier nicht um Privatpost.
Die Firma hat ja ein Interesse daran zu wissen, was für Post bei ihr eintrifft. Es kann ja auch wichtige Post, die Fristen in Gang setzt oder Angebote in den Schreiben enthalten sein.
Genau. Und gerade bei Fristen kann das u.U. sehr teuer werden (OK. bei geplatzten oder entgangenen Aufträgen nicht minder - und das nur, weil der direkt angeschriebene MA für einige Wochen oder länger nicht in der Firma weilte und so niemand die Post öffnen durfte - tststst).
2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt.
Zitat frei : "Die Verschlüsselung ist die höchste Art der Sicherung von Daten vor unbefugten Zugriff"
Ich ergänze mal aus eigener Erfahrung: ... und die einzige brauchbare (wenn überhaupt).
Naja, wenn du so willst ist eine Email gegen unberechtigten Zugriff durch dein Kennwort auf dem Server/Client gegen unberechtigten Zugriff "geschützt".
Beim Zugriff auf den Server selbst, ist das eine Frage des tatsächlichen. Dient der die Abfrage der Zuordnung der Postfächer, wie der Schlüssel zu dem Briefkasten oder der echten Zugriffsverhinderung? Bei ersterem lehne ich einen besonderen Schutz ab. Den Kasten bekommt man auch ohne Schlüssel auf. Bei letzterem spricht viel für einen Schutz. Vor allem, wenn eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut wird, so dass Dritte den laufenden Datenverkehr nicht mithören können.
Gerade in Firmen sind die internen Passwörter der Mitarbeiter oft nicht den Klebezettel wert, mit dem sie an den Monitorrand gepappt wurden. Und klebt da nichts, bleiben immer noch der Vorname des MA, "Hallo" oder die Marke des Monitors brauchbare Alternativen *g*.
Es steht im StGB ausdrücklich: "besonders gesichert" - und das dürfte ein normales Postfach-Passwort nicht zwingend gegeben sein.
Stimmt, sofern die von mir oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Es ist im übrigen auch ein leichtes Briefe zu lesen ohne sie zu öffnen. Insofern passt Sniffer, Admin etc. nicht ganz ;)
Stimmt auch.
Das wären sogar mögliche Tatbestände, wenn die Mail besonders gesichert wäre. Eine Postkarte befindet sich im Bereich der Post auch nur im Zugriff einiger weniger Personen (vergleichbar mit den Admins der durchlafenden Server) und danach im evtl. verschlossenen Briefkasten. Trotzdem fällt sie nicht unter das Briefgeheimnis.
Post ist Post ist Post. Das BVerfG stellte fest, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, dass der Schutz nur nicht so hoch ist, wie bei einem "normalen" Brief, da ja jeder den Inhalt der Karte ohne die Überwindung eines Hindernisses zur Kenntnis nehmen kann, der Schutz aber in gleicherweise gewährleistet sein muss.
Hm, ich zitiere mal § 202 StGB: (1) Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, ... (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das ... und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist ... Eine Postkarte kann ich da nicht einordnen (außer sie befindet sich z.B. in einem gut verschließbaren Briefkasten). Das GG spricht auch noch von einem Post- und Fernmeldegeheimnis, aber das dürfte hier irrelevant sein, da der Übertragungsweg abgeschlossen ist (Ziel ist das Postfach auf dem Firmenserver, und da ist dia Mail angekommen).
Aber ja, GPG ist eigentlich schon MUß für jeden.
FULL ACK!!!
Tja, es gibt sogar viele Ämter, mit denen man (noch) nicht gesichert kommunizieren kann (mangels öffentlichem Schlüssel).
Nicht nur viele Ämter, auch andere. Gerichte, Anwälte, .. .
Ja, die auch, leider. Da ist Deutschland eine Wüste. Kann man solche Institutionen und Personen nicht wegen Nötigung verklagen, da sie mich zwingen, meine Korrespondenz über der gelben Post zu führen, wenn ich den Inhalt vertraulich halten will? *g*
3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Sollte im Arbeitsrecht immer beachtet werden.
Was, die Meinung der Schweigermutter? *SCNR* ;-)
Ganz so einfach sollte man kapitalistische Werte äh Verzeihung wirtschaftliche Interessen nicht über den Datenschutz stellen. YMMV
Das Unternehmen wird jedem seiner Mitarbeiter, nach Deiner Argumentation, ein vollständiges und kostenfreies Büro zur Verfügung zu stellen. Ach ja, der Arbeitgeber hat keine Interessen an seinen Daten und will verhindern, dass diese an unbefugte Dritte gelangen?
... womöglich noch Kunden? ;-)
Und ja das Problem ist nicht Trivial. Das einfachste ist wohl sich im Nachhinnein vom Mitarbeiter die Zustimmung zu holen (wenn man ihn gerade rausgeworfen hat sicher nicht einfach ;)
Warum Zustimmung im Nachhinein? Verstehe ich nicht. Der fängt sich eine Abmahnung, wenn er nicht die Regeln beachtet. Genauso wie private Telefongespräche nur in geringen Umfang geduldet werden. Sofern keine Abrede besteht, dass die private Nutzung gestattet ist.
Danke, wenigstens mal _eine_ vernünftige Einstellung dazu. Die Firma ist zum Arbeiten da, und privates hat da ohne Zustimmung der Firma nichts zu suchen. Kein Wunder, dass wir wirtschaftlich nicht aus dem Knick kommen, wenn alle auf Arbeit nur ihre privaten Mails schreiben oder den Rechner dazu benutzen rauszukriegen, warum das neue Sofa nicht durchs Treppenhaus passt ;-) -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 02:54 schrieb Matthias Houdek:
Hallo Boris S., hallo auch an alle anderen
Am Dienstag, 7. Juni 2005 21:31 schrieb Boris S.:
Hallo Matthias,
ich darf mal kurz.
Klar doch.
Am Dienstag, 7. Juni 2005 13:00 schrieb Matthias Houdek:
Hallo Daniel Lord, hallo auch an alle anderen
Am Montag, 6. Juni 2005 22:32 schrieb Daniel Lord:
Hallo Matthias,
On Mon, 06 Jun 2005, Matthias Houdek wrote:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:50 schrieb Patrick Trettenbrein:
Am Montag, 6. Juni 2005 13:15 schrieb Maximilian Steinbauer: Die Firma muss aber voher im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die Angestellten ihr E-Mail Postfach ausschließlich beruflich nutzen dürfen. Nur dann darf die Firma über die Mails verfügen, da sie dann Firmeneigentum sind. Falls der Angestellte das Postfach auch privat nutzen darf, hat die Firma keinerlei recht seine E-mails zu lesen bzw. macht sich wenn sie es tut sogar strafbar.
Ich fange mal hier an.
Das ist aber nicht von mir! ;-)
Habe ich auch nicht behauptet. ;)
Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Sag ich doch.
Ich weiß, dass die Meinung vieler (nicht aller) Richter eine andere ist, aber vielleicht kann man dem Recht durch Analogieschlüsse zu mehr gerechtigkeit verhelfen ;-)
Analogieschlüsse haben so ihre Probleme. Diese sind im Recht nur dann zulässig, wenn eine Lücke im Recht gegeben ist.
Das ist richtig (Jeder Vergleich hinkt - sagt ja auch der Volksmund). Leider habe ich aber in den einschlägigen Normen nichts konkretes über Firmanmailadressen gelesen.
1. Kein Mensch käme auf die Idee, die Postadresse "Firma XY, z.Hd. Herr Maier, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshausen" auch für seine private Post zu nutzen. Selbst wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verboten wurde. Woher nehmen diese Leute die Überzeugung, bei einer betrieblichen E-Mailadresse wäre das etwas anderes?
ACK!
Briefe die mit der Anschrift Herr XY, Firma YZ, Gewerbegebiet 7, 88888 Werkshause ankommen dürfen _nicht_ von dritten geöffnet werden. Steht allerdings die Firmenaddresse oben, dann dürfen sie von anderen Personen als dem Empfänger geöffnet werden.
Auch ACK. Jedoch sprach er von der Privaten Post und nicht von der dienstlich veranlassten.
Wenn Herr XY aber (nicht mehr) in Firma YZ arbeitet, hat die Firma schon ein Recht darauf. Es handelt sich hier nicht um Privatpost.
Die Firma hat ja ein Interesse daran zu wissen, was für Post bei ihr eintrifft. Es kann ja auch wichtige Post, die Fristen in Gang setzt oder Angebote in den Schreiben enthalten sein.
Genau. Und gerade bei Fristen kann das u.U. sehr teuer werden (OK. bei geplatzten oder entgangenen Aufträgen nicht minder - und das nur, weil der direkt angeschriebene MA für einige Wochen oder länger nicht in der Firma weilte und so niemand die Post öffnen durfte - tststst).
2. E-Mails sind IMHO keine verschlossenen Schriftstücke und auch als Daten nicht gesondert gegen unbefugten ZUgang besonders gesichert. Dafür müssten die Mails schon verschlüsselt sein. Das Briefgeheimnis bezieht sich aber nur auf verschlossene Schriftstücke und dem wurden im StGB "Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" (§ 202a) gleichgesetzt.
Zitat frei : "Die Verschlüsselung ist die höchste Art der Sicherung von Daten vor unbefugten Zugriff"
Ich ergänze mal aus eigener Erfahrung: ... und die einzige brauchbare (wenn überhaupt).
Naja, wenn du so willst ist eine Email gegen unberechtigten Zugriff durch dein Kennwort auf dem Server/Client gegen unberechtigten Zugriff "geschützt".
Beim Zugriff auf den Server selbst, ist das eine Frage des tatsächlichen. Dient der die Abfrage der Zuordnung der Postfächer, wie der Schlüssel zu dem Briefkasten oder der echten Zugriffsverhinderung? Bei ersterem lehne ich einen besonderen Schutz ab. Den Kasten bekommt man auch ohne Schlüssel auf. Bei letzterem spricht viel für einen Schutz. Vor allem, wenn eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut wird, so dass Dritte den laufenden Datenverkehr nicht mithören können.
Gerade in Firmen sind die internen Passwörter der Mitarbeiter oft nicht den Klebezettel wert, mit dem sie an den Monitorrand gepappt wurden. Und klebt da nichts, bleiben immer noch der Vorname des MA, "Hallo" oder die Marke des Monitors brauchbare Alternativen *g*.
Es steht im StGB ausdrücklich: "besonders gesichert" - und das dürfte ein normales Postfach-Passwort nicht zwingend gegeben sein.
Stimmt, sofern die von mir oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Es ist im übrigen auch ein leichtes Briefe zu lesen ohne sie zu öffnen. Insofern passt Sniffer, Admin etc. nicht ganz ;)
Stimmt auch.
Das wären sogar mögliche Tatbestände, wenn die Mail besonders gesichert wäre. Eine Postkarte befindet sich im Bereich der Post auch nur im Zugriff einiger weniger Personen (vergleichbar mit den Admins der durchlafenden Server) und danach im evtl. verschlossenen Briefkasten. Trotzdem fällt sie nicht unter das Briefgeheimnis.
Post ist Post ist Post. Das BVerfG stellte fest, wenn ich mich jetzt richtig erinnere, dass der Schutz nur nicht so hoch ist, wie bei einem "normalen" Brief, da ja jeder den Inhalt der Karte ohne die Überwindung eines Hindernisses zur Kenntnis nehmen kann, der Schutz aber in gleicherweise gewährleistet sein muss.
Hm, ich zitiere mal § 202 StGB: (1) Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, ... (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das ... und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist ...
Eine Postkarte kann ich da nicht einordnen (außer sie befindet sich z.B. in einem gut verschließbaren Briefkasten).
Das GG spricht auch noch von einem Post- und Fernmeldegeheimnis, aber das dürfte hier irrelevant sein, da der Übertragungsweg abgeschlossen ist (Ziel ist das Postfach auf dem Firmenserver, und da ist dia Mail angekommen).
Jein. Auch der BND liest was. Das StGB gilt für fast alle. Das GG baut einen Schutzrichtung und -umfang auf, der durch Gesetze ausgefüllt werden muss.
Aber ja, GPG ist eigentlich schon MUß für jeden.
FULL ACK!!!
Tja, es gibt sogar viele Ämter, mit denen man (noch) nicht gesichert kommunizieren kann (mangels öffentlichem Schlüssel).
Nicht nur viele Ämter, auch andere. Gerichte, Anwälte, .. .
Ja, die auch, leider. Da ist Deutschland eine Wüste.
Kann man solche Institutionen und Personen nicht wegen Nötigung verklagen, da sie mich zwingen, meine Korrespondenz über der gelben Post zu führen, wenn ich den Inhalt vertraulich halten will? *g*
Leider nein. Der Verwaltung steht hier ein Handlungsermessen zu, in welcher Form diese nach Außen sich äußeren will. Die gelbe Post hat sich nunmal in vielen Fällen bewährt.
3. Es ist hier sicher auch eine Interessensabwägung möglich, und da wird das wirtschaftliche Interesse der Firma an möglichen Informationen von Kunden oder zu neuen oder laufenden Projekten wohl stets höher zu bewerten sein als die Frage der Schwiegermutter, was denn ihr Liebling zum Abendessen serviert bekommen möchte *g*.
Sollte im Arbeitsrecht immer beachtet werden.
Was, die Meinung der Schweigermutter? *SCNR* ;-)
Auch die. ;)
Ganz so einfach sollte man kapitalistische Werte äh Verzeihung wirtschaftliche Interessen nicht über den Datenschutz stellen. YMMV
Das Unternehmen wird jedem seiner Mitarbeiter, nach Deiner Argumentation, ein vollständiges und kostenfreies Büro zur Verfügung zu stellen. Ach ja, der Arbeitgeber hat keine Interessen an seinen Daten und will verhindern, dass diese an unbefugte Dritte gelangen?
... womöglich noch Kunden? ;-)
Und ja das Problem ist nicht Trivial. Das einfachste ist wohl sich im Nachhinnein vom Mitarbeiter die Zustimmung zu holen (wenn man ihn gerade rausgeworfen hat sicher nicht einfach ;)
Warum Zustimmung im Nachhinein? Verstehe ich nicht. Der fängt sich eine Abmahnung, wenn er nicht die Regeln beachtet. Genauso wie private Telefongespräche nur in geringen Umfang geduldet werden. Sofern keine Abrede besteht, dass die private Nutzung gestattet ist.
Danke, wenigstens mal _eine_ vernünftige Einstellung dazu. Die Firma ist zum Arbeiten da, und privates hat da ohne Zustimmung der Firma nichts zu suchen. Kein Wunder, dass wir wirtschaftlich nicht aus dem Knick kommen, wenn alle auf Arbeit nur ihre privaten Mails schreiben oder den Rechner dazu benutzen rauszukriegen, warum das neue Sofa nicht durchs Treppenhaus passt ;-)
-- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
-- CU at the trails Boris
Am Dienstag, 7. Juni 2005 21:31 schrieb Boris S.:
Ich fange mal hier an. Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Vorneweg: ich nix Anwalt und so ;) aber ich meine mich dunkel an einen Artikel zu einem vergleichbaren Thema zu erinnern: Situation: Betrieb stellt allen MA einen Mailaccount für Firmennutzung zur Verfügung (keine Privatnutzung), Betrieb hat Betriebsrat, der ebenfalls über Email mit den MAs kommuniziert. In diesem Artikel ging es darum, dass der Arbeitgeber _kein_ Recht hat die Emails des AN zu lesen, da 1. Kommunikation mit dem BR Vertrauenssache/Privatsache/etc. ist und nicht unter private Nutzung fällt somit zulässig ist. Will der AG dennoch Einblick in die dienstliche Email haben, müsste er dem AN eine 2. Mailadresse für die Kommunikation mit dem BR einrichten. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber es könnte sein, dass in diesem Artikel auch von einem Prozeß am Arbeitsgericht die Rede war, die das belegt hat, evtl. war das auch nur das Ziel des AN und der AG hat eingelenkt, ich weiß es nicht mehr. Gruß Andreas
Hallo Andreas Loesch, hallo auch an alle anderen Am Mittwoch, 8. Juni 2005 11:49 schrieb Andreas Loesch:
Am Dienstag, 7. Juni 2005 21:31 schrieb Boris S.:
Ich fange mal hier an. Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Vorneweg: ich nix Anwalt und so ;)
aber ich meine mich dunkel an einen Artikel zu einem vergleichbaren Thema zu erinnern:
Situation: Betrieb stellt allen MA einen Mailaccount für Firmennutzung zur Verfügung (keine Privatnutzung), Betrieb hat Betriebsrat, der ebenfalls über Email mit den MAs kommuniziert.
In diesem Artikel ging es darum, dass der Arbeitgeber _kein_ Recht hat die Emails des AN zu lesen, da 1. Kommunikation mit dem BR Vertrauenssache/Privatsache/etc. ist und nicht unter private Nutzung fällt somit zulässig ist. Will der AG dennoch Einblick in die dienstliche Email haben, müsste er dem AN eine 2. Mailadresse für die Kommunikation mit dem BR einrichten.
OK, sowas wäre ein Problem. Da ist ähnlich wie mit den Gehaltbriefen, die ja auch in den seltensten Fällen direkt nach Hause geschickt werden. Aber die landen dann eben im verschlossenen Umschlag im Postfach des MA. Genau so wie jegliche andere betriebliche, aber eben persönlich-vertraulische Post (!= privat). Hier kann ich nur wieder darauf verweisen: Dann ist es Sache der Beteiligten, diese Post entsprechend zu verschlüsseln. Die technische Möglichkeit dazu ist jederzeit gegeben, die Handhabung trivial (die Einrichtung könnte ggf. ja jemand machen, der sich damit auskennt ;-). Ggf. kann man auch verschiedene Schlüssel verwenden: einen vertraulichen für den Mitarbeiter und einen für die Kommunikation im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, z.B. nach Außen mit Kunden, Lieferanten, Behörden, Außenstellen, ... Damit wäre auch sichergestellt, dass diese Post bei Abwesenheit des MAs trotzdem gelesen und bearbeitet werden kann. Und die persönliche Post geschützt bleibt. -- Gruß MaxX Bitte beachten: Diese Mailadresse nimmt nur Listenmails entgegen. Für PM bitte den Empfänger gegen den Namen in der Sig tauschen. Auch sehr interessant: http://www.suse-etikette.de.vu
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 11:49 schrieb Andreas Loesch:
Am Dienstag, 7. Juni 2005 21:31 schrieb Boris S.:
Ich fange mal hier an. Meiner Meinung nach ist es eher so, dass der Arbeitnehmer auch für den Gebrauch des Postfaches in Privater Hinsicht eine Erlaubnis des Arbeitsgebers bedarf. Der AG stellt die Infrastruktur nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung und nicht zum privaten Vergnügen. Daher bedarf es keiner ausdrücklichen Vereinbarung, dass Du das Postfach nur für die Firma nutzen darfst. Das wäre dann so, dass Du auch Deine private Post Dir in die Firma schicken würdest und die Firma das auch frankieren müsste. Ich glaube, dass jeder Chef etwas hiergegen haben wird.
Vorneweg: ich nix Anwalt und so ;)
Tja.
aber ich meine mich dunkel an einen Artikel zu einem vergleichbaren Thema zu erinnern:
Situation: Betrieb stellt allen MA einen Mailaccount für Firmennutzung zur Verfügung (keine Privatnutzung), Betrieb hat Betriebsrat, der ebenfalls über Email mit den MAs kommuniziert.
In diesem Artikel ging es darum, dass der Arbeitgeber _kein_ Recht hat die Emails des AN zu lesen, da 1. Kommunikation mit dem BR Vertrauenssache/Privatsache/etc. ist und nicht unter private Nutzung fällt somit zulässig ist.
Die Kommunikation mit dem BR ist eine andere Sache, da es hier einen direkten Bezug zur Arbeit hat. Organisation gegen die bösen Arbeitgeber. Dieses muss und sollte auch zulässig bleiben, da ansonsten der BR keine Möglichkeiten hat im Betrieb seiner Aufgabe nachzugehen.
Will der AG dennoch Einblick in die dienstliche Email haben, müsste er dem AN eine 2. Mailadresse für die Kommunikation mit dem BR einrichten.
Das wäre eine Möglichkeit. Jedoch kann man per Filter das so lösen, dass der AG bei Blick ins Fach diese Post nicht sieht.
Ich bin mir nicht mehr sicher, aber es könnte sein, dass in diesem Artikel auch von einem Prozeß am Arbeitsgericht die Rede war, die das belegt hat, evtl. war das auch nur das Ziel des AN und der AG hat eingelenkt, ich weiß es nicht mehr.
Passt schon. In diesem Bereich ist noch sehr viel im Fluss.
Gruß Andreas
-- CU at the trails Boris
* Maximilian Steinbauer schrieb:
Uwe hat geschrieben
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ..... wenn Du verweigest muß Du mit Kündigung rechnen - AUCH WENN DU IM "RECHT" BIST!!! Einfach die Anordnung des Chef irgendwie schriftlich dokumentieren, schreibe dann noch ein MAil an die GF, daß Lizenzen fehlen,diese Mail ebenso aufgewahren und schon ist alles nicht mehr Dein Ding und Du behälst Deinen Arbeitsplatz :-)
Das E-Mail-Postfach würde ich wie einen Briefkasten der Firma betrachten, da ja die Adresse maier@firma.de ist. Kommt ein Brief per Post an Firma, z.Hd.
.. also ist das alles nicht mehr geheim! Was an xxxx@firma.de geht ist nicht privat. Umgekehrt, wer xxxx@firma.de für seine privaten Zwecke mißbraucht, riskiert fristlose Kündigung. Gruss Ekkard
Uwe Grosskinsky wrote:
hallo liste,
ich habe zu lizentechnischen sache eine frage:
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ??
oder muss ich diese auf anheisen der GL oder meines vorgesetzten installieren ??
Ich würde sagen du must sie verweigern um strafrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
muss ich in letztem fall hinweisen das es so nicht i.o. ist !!!!
und in wie weit bin ich bei solch einer sache aus dem schneider ??
Nie, wenn deine Vorgesetzten das nicht akzeptieren kannst du dir nur einen anderen Job suchen.
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter gegangen wurde ?
Erst mal nein da ggf. private Mails in den Postfächern sein könnten. Wenn es aber eine Betriebsvereinbarung/ Anweisung etc. gibt die es untersagt den Mailaccounts privat zu nutzen sieht die Sache anderes aus. Dann können ja keine privaten Mails im Postfach liegen Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein. Schau einfach mal auf den Webseiten der Datenschützer des Bundes und der Länder nach.
Am Montag, 6. Juni 2005 13:27 schrieb Ralf Prengel:
Uwe Grosskinsky wrote:
hallo liste,
ich habe zu lizentechnischen sache eine frage:
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ??
oder muss ich diese auf anheisen der GL oder meines vorgesetzten installieren ??
Ich würde sagen du must sie verweigern um strafrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
weis jemand dazu ein aktenzeichen wo meine verweigerung legitimiert ?
muss ich in letztem fall hinweisen das es so nicht i.o. ist !!!!
und in wie weit bin ich bei solch einer sache aus dem schneider ??
Nie,
wenn deine Vorgesetzten das nicht akzeptieren kannst du dir nur einen anderen Job suchen.
dazukommt die sache mit dem datenaschutz ..... darf ich die weiterleitung von postfächern einrichten auf geheiss des chefs nachdem ein mitarbeiter gegangen wurde ?
darf ich wenichstenens im auftrag des gefeuerten privat mails löschen ?
Erst mal nein da ggf. private Mails in den Postfächern sein könnten. Wenn es aber eine Betriebsvereinbarung/ Anweisung etc. gibt die es untersagt den Mailaccounts privat zu nutzen sieht die Sache anderes aus. Dann können ja keine privaten Mails im Postfach liegen Das scheint bei euch nicht der Fall zu sein. Schau einfach mal auf den Webseiten der Datenschützer des Bundes und der Länder nach.
Uwe Grosskinsky wrote:
darf ich wenichstenens im auftrag des gefeuerten privat mails löschen ?
Ich würde da an deiner Stelle gar nichts machen um nicht in den Konflikt herein gezogen zu werden. Prüf ob das strittige Postfach im Datenbackup ist damit dir später niemand vorwerfen kann du hättest Informationen verschwinden lassen. Anonsten noch der Rat alles schön ausdrucken und privat einlagern. Hier noch http://groups.google.de/group/de.soc.recht.arbeit+soziales/browse_thread/thread/a52b522dc9fbfd8b/b93a9727adfe34d1?q=installation+verweigern+raubkopie&rnum=2&hl=de#b93a9727adfe34d1
Am Montag, 6. Juni 2005 14:05 schrieb Ralf Prengel: Ich danke euch für die Tipps und hoffe das alles besser wird :)
Uwe Grosskinsky wrote:
darf ich wenichstenens im auftrag des gefeuerten privat mails löschen ?
Ich würde da an deiner Stelle gar nichts machen um nicht in den Konflikt herein gezogen zu werden. Prüf ob das strittige Postfach im Datenbackup ist damit dir später niemand vorwerfen kann du hättest Informationen verschwinden lassen. Anonsten noch der Rat alles schön ausdrucken und privat einlagern.
Hier noch http://groups.google.de/group/de.soc.recht.arbeit+soziales/browse_thread/th read/a52b522dc9fbfd8b/b93a9727adfe34d1?q=installation+verweigern+raubkopie&r num=2&hl=de#b93a9727adfe34d1
Hallo Uwe, Am Montag, 6. Juni 2005 12:54 schrieb Uwe Grosskinsky:
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ??
oder muss ich diese auf anheisen der GL oder meines vorgesetzten installieren ?? Da die Installation illegal ist, musst Du dies aus moralischen Aspekten sogar verweigern. Allerdings wirst Du mit Konsequenzen, wie z.B. Entlassung rechnen müssen, gegen die Du Dich schwer wehren kannst, da Du evtl. nicht beweisen kannst, dass Du zu illegalen Handlungen gezwungen werden solltest. Genauso schwer wirst Du evtl. beweisen können, dass Du die Software im Auftrage Deines Chefs installiert hast, wenn Ihr erwischt werdet. Sagt Dein Chef er wüsste von nichts und schiebt die Verantwortung auf Dich, dann stehst Du schön blöd da.
CU -thorsten -- Thorsten Körner |e-Commerce-Consulting |Hosting Dannenkoppel 51 |http://www.123tk.de |Software-Entwicklung D-22391 Hamburg |Tel.: 040 / 536 308 27 |Qualtitäts-Sicherung t.koerner@123tk.de |Fax: 040 / 536 308 26 |Beratung & Schulung
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 08:50 schrieb Thorsten Körner: au backe da hab ich ja was losgetreten. naja sei es drum fakt ist das ich die schnautze voll habe und keiner konzepte für die it erarbeitet .... bleibt alles an mir hängen ... hinterher kommen alle was schei....e ist sicherheit ist ein fremdwort!!! der wille für mehr sicherheit bequemlichkeit aufzugeben ist auch nicht da gerschweige denn adminrechte für die windoof kisten (teilweise benötigt bei kunden) fakt ist das ich hier so gut es geht gegensteuere und mehrfach diverse prokuristen oder weisungsbefugt auf diesen mißstand hingewiesen habe.... per mail ich bin es einfach leid ind hab die schnautzte voll .... wenn ich mich entlassen lassen will ist das verweigern von lizenloser software wohl in anbetracht des arbeitsamte der beste weg. am besten ist ich zeige mich gleich selber an!!! hauptsache ich bekomme 1 jahr vom arbeitsamt meine kohle in der zeit werde ich wohl in dem bereich nach 2.5 jahren linux auch was finden obwohl ich der meinung bin das ich immernoch newbee bin (je mehr linux desto mehr löcher tun sich auf die ich sehe) ich danke trotzdem allen in der liste
Hallo Uwe,
Am Montag, 6. Juni 2005 12:54 schrieb Uwe Grosskinsky:
kann und darf ich die installation nicht lizensierter software verweigern ??
oder muss ich diese auf anheisen der GL oder meines vorgesetzten installieren ??
Da die Installation illegal ist, musst Du dies aus moralischen Aspekten sogar verweigern. Allerdings wirst Du mit Konsequenzen, wie z.B. Entlassung rechnen müssen, gegen die Du Dich schwer wehren kannst, da Du evtl. nicht beweisen kannst, dass Du zu illegalen Handlungen gezwungen werden solltest. Genauso schwer wirst Du evtl. beweisen können, dass Du die Software im Auftrage Deines Chefs installiert hast, wenn Ihr erwischt werdet. Sagt Dein Chef er wüsste von nichts und schiebt die Verantwortung auf Dich, dann stehst Du schön blöd da.
CU -thorsten
-- Thorsten Körner |e-Commerce-Consulting |Hosting Dannenkoppel 51 |http://www.123tk.de |Software-Entwicklung D-22391 Hamburg |Tel.: 040 / 536 308 27 |Qualtitäts-Sicherung t.koerner@123tk.de |Fax: 040 / 536 308 26 |Beratung & Schulung
Hallo Uwe, Am Mittwoch, 8. Juni 2005 10:04 schrieb Uwe Grosskinsky:
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 08:50 schrieb Thorsten Körner:
au backe da hab ich ja was losgetreten.
[...]
ich bin es einfach leid ind hab die schnautzte voll .... wenn ich mich entlassen lassen will ist das verweigern von lizenloser software wohl in anbetracht des arbeitsamte der beste weg. am besten ist ich zeige mich gleich selber an!!!
im Augenblick scheinst Du sehr aufgebracht und gefrustet zu sein. Das ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt irgendetwas zu unternehmen, weil es eher aus blindem Aktionismus heraus passieren würde. Nimm Dir evtl. mal ein paar Tage Auszeit und rede mit einem/r guten Freund/in darüber (sollte jemand sein, der Dich gut kennt und dem Du vertraust). Danach entscheide ganz bewusst und sachlich, was zu tun ist.
hauptsache ich bekomme 1 jahr vom arbeitsamt meine kohle
Ein Jahr ist verdammt schnell vorbei und die Situation am Arbeitsmarkt kennst Du ja. Ich glaube nicht dass sich innerhalb eines Jahres sehr viel bewegen wird.
in der zeit werde ich wohl in dem bereich nach 2.5 jahren linux auch was finden obwohl ich der meinung bin das ich immernoch newbee bin (je mehr linux desto mehr löcher tun sich auf die ich sehe)
Kopf hoch. Auch nach 10 Jahren Linux wirst Du noch viele Löcher feststellen (geht mir jedenfalls so ;-). Ich glaube, es gibt wohl niemanden, der alles beherrscht. Hauptsache man kennt sich so gut aus, dass man immer weiß, wie man sich weiterhelfen (auch lassen) kann. In diesem Sinne viel Glück. CU -thorsten P.S. Courage ist sehr wertvoll, kann aber wehtun. Sei Dir dessen bewusst. -- Thorsten Körner |e-Commerce-Consulting |Hosting Dannenkoppel 51 |http://www.123tk.de |Software-Entwicklung D-22391 Hamburg |Tel.: 040 / 536 308 27 |Qualtitäts-Sicherung t.koerner@123tk.de |Fax: 040 / 536 308 26 |Beratung & Schulung
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 14:35 schrieb Thorsten Körner: :) danke für die aufmunternden worte sicher bin ich aufgebracht aber ... meine schwester ist rechtsfachwirt .. die werde ich mal fragen ob sie sich mal schlau machen kann.....ausserdem lasse ich mir da schon zeit nur .... ich bin ein etwas impulsiverer mensch der auch mal auf den tisch hauen muss um den frust abzulassen. nur ist klar das ich mit einem fuss im bau steh und das kot... mich an das ich der ar... bin *g* ich habe nur gepostet um einige infos oder alllgemeine erfahrungswerte zu hören nur das recht ist halt auch auslegungssache und vor welchen richter man am ende steht ist eben das zünglein dann der wage mich frustet nur was man alles über sich ergehen lassen muss um arbeiten zu dürfen ..... wenn man sieht was an arbeitslossengeld dann rein kommt währe mir das auch wurscht. nur der nächste job ist wie du geschrieben hast so ein prob weil ja jeder nur perfecte leute will wenn überhaupt die dann alles wissen müssen. lernbereitschafft zählt scheinbar nichts mehr und beschwert wird sich dann auch noch wenn was nicht geht ....aber lerning by doing favorisieren und das auch noch im produktiv bereich weil mann ja keine testumgebung will oder brauch *g* echt ich könnte aber nein das gehört nicht hier her. ich werde weiter nichts mehr posten zur thematik und lesen was andere so berichten das reicht wohl auch. chu und viel erfolg beim linuxen ;)
Hallo Uwe,
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 10:04 schrieb Uwe Grosskinsky:
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 08:50 schrieb Thorsten Körner:
au backe da hab ich ja was losgetreten.
[...]
ich bin es einfach leid ind hab die schnautzte voll .... wenn ich mich entlassen lassen will ist das verweigern von lizenloser software wohl in anbetracht des arbeitsamte der beste weg. am besten ist ich zeige mich gleich selber an!!!
im Augenblick scheinst Du sehr aufgebracht und gefrustet zu sein. Das ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt irgendetwas zu unternehmen, weil es eher aus blindem Aktionismus heraus passieren würde. Nimm Dir evtl. mal ein paar Tage Auszeit und rede mit einem/r guten Freund/in darüber (sollte jemand sein, der Dich gut kennt und dem Du vertraust). Danach entscheide ganz bewusst und sachlich, was zu tun ist.
hauptsache ich bekomme 1 jahr vom arbeitsamt meine kohle
Ein Jahr ist verdammt schnell vorbei und die Situation am Arbeitsmarkt kennst Du ja. Ich glaube nicht dass sich innerhalb eines Jahres sehr viel bewegen wird.
in der zeit werde ich wohl in dem bereich nach 2.5 jahren linux auch was finden obwohl ich der meinung bin das ich immernoch newbee bin (je mehr linux desto mehr löcher tun sich auf die ich sehe)
Kopf hoch. Auch nach 10 Jahren Linux wirst Du noch viele Löcher feststellen (geht mir jedenfalls so ;-). Ich glaube, es gibt wohl niemanden, der alles beherrscht. Hauptsache man kennt sich so gut aus, dass man immer weiß, wie man sich weiterhelfen (auch lassen) kann.
In diesem Sinne viel Glück.
CU -thorsten
P.S. Courage ist sehr wertvoll, kann aber wehtun. Sei Dir dessen bewusst.
-- Thorsten Körner |e-Commerce-Consulting |Hosting Dannenkoppel 51 |http://www.123tk.de |Software-Entwicklung D-22391 Hamburg |Tel.: 040 / 536 308 27 |Qualtitäts-Sicherung t.koerner@123tk.de |Fax: 040 / 536 308 26 |Beratung & Schulung
Uwe Grosskinsky schrieb:
Am Mittwoch, 8. Juni 2005 14:35 schrieb Thorsten Körner:
:) danke für die aufmunternden worte
sicher bin ich aufgebracht aber ... meine schwester ist rechtsfachwirt .. die werde ich mal fragen ob sie sich mal schlau machen kann.....ausserdem lasse ich mir da schon zeit nur .... ich bin ein etwas impulsiverer mensch der auch mal auf den tisch hauen muss um den frust abzulassen. nur ist klar das ich mit einem fuss im bau steh und das kot... mich an das ich der ar... bin *g* ich habe nur gepostet um einige infos oder alllgemeine erfahrungswerte zu hören nur das recht ist halt auch auslegungssache und vor welchen richter man am ende steht ist eben das zünglein dann der wage
Hi, in einem ähnlichen Zusammenhang habe ich einmal den Rat bekommen, eine sog. 'Selbstanzeige' (ich glaube das hiess so ;) zu machen. Das geht so: Du erstellst ein ausführliches Protokoll der Vorkommnisse mit Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Ort usw. Dazu noch Ausdrucke von eMails, Notizen, Anweisungen vom Chef... Einfach alles was irgendwie damit zu tun hat. Das Alles steckst Du in einen Briefumschlag und schickst es per Post an Dich selber. Wenn der Brief dann ankommt, legst Du ihn _UNGEÖFFNET_ ab. Noch besser ist das Protokoll von einem Notar beglaubigen zu lassen. Damit hast Du schon ein sehr starkes Beweismittel zur Hand. Gruss Bernd
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