Moin,
* Alex Klein
* Am 25.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
* Alex Klein
[02-10-25 16:50]: * Am 25.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
* Alex Klein
[02-10-25 15:26]: * Am 25.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
So auf den ersten Blick und aus dem Bauch heraus:
In Deutschland wäre die Umsetzung eines solchen Gesetzes höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Berufsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Zudem vielleicht auch noch etliches andere (evtl. auch Sozialstaatsprinzip oder Rechtsstaatsprinzip). Da gäbs viel...
In den USA werden in letzter Zeit häufiger Gesetze verabschiedet, die "aus dem Bauch heraus" verfassungswidrig sind.
Die Änderung des Asylrechtes in Deutschland ist "aus dem Bauch heraus" ebenfalls verfassungswidrig.
Ich halte es von Dir naiv, daß Du in Deinem Unverstand (ich gehe nicht davon aus, daß Du Dich schon einmal mit den Rechtswissenschaften beschäftigt hast) die Verfassungswidrigkeit einer Norm zum einen in den USA zum anderen innerstaatlich festzustellen vermagst.
Ich habe mich sehr wohl damit beschäftigt, bin allerdings kein Jurist. Darum schrieb ich auch zweimal "aus dem Bauch heraus".
Was meinst Du mit "innerstaatlich"?
Als Deutscher meine ich damit "innerhalb Deutschlands".
Und das auch noch ohne Argumente. Respekt Thorsten. Deine Diskussionen gewinnen nicht an Quälität.
Du hast es zweimal übersehen, darum wiederhole ich es: Ich habe geschrieben, daß meine Beurteilung "aus dem Bauch heraus" erfolgt ist.
Habe ich ursprünglich auch geschrieben. Deine Schlußfolgerung daraus war, daß Du _meine_ Einstellung für naiv hältst[1].
Ja. Ich sehe keinen Widerspruch. Deine Aussage kann sowohl "aus dem Bauch heraus" als auch naiv sein, so wie Du meine Aussage "aus dem Bauch heraus" und paranoid nennen kannst. Der Vorwurf, daß ich keine Argumente genannt habe, ist also nach wie vor unbegründet. (Inzwischen sowieso)
Argumente /dafür/ kannst Du aber gerne haben: Für die USA: http://eon.law.harvard.edu/openlaw/eldredvashcroft/news.html Für Deutschland: Das Asylrecht ist praktisch abgeschafft, mindestens aber in seinem Wesensgehalt geändert. Das widerspricht Art. 19.2 GG.
Wann wurde bitteschön das Asylrecht abgeschafft?
Die Antwort hast Du schon bekommen. (Danke Manfred)
Statt ständig ad hominem zu argumentieren, solltest Du meine Mails lesen, bevor Du sie beantowortest.
Hab ich. Anscheinend weißt Du nicht so ganz, was Du schreibst.
Auch das klingt so ohne weitere Ausführungen eher nach Stammtisch.
Problematisch wäre es, wenn es Europarecht wäre. Aber da würde wohl kaum eine Zustimmung von Deutschland zu erwarten sein.
Das halte ich für etwas Naiv. Man sollte nicht erwarten, daß solche Dinge 'schon gut ausgehen' werden. [2]
Siehe weiter oben bei [1].
Bitte etwas ausführlicher, ich sehe keinen Zusammenhang.
Das habe ich hier überhaupt nicht gesagt. Ich sagte lediglich, daß mit einer Zustimmung Deutschlands nicht zu rechnen ist. Wie Du sicherlich weißt, kann Europarecht innerdeutsche Normen unanwendbar machen. Europarecht wird jedoch nicht von den Amis gesetzt, sondern von den Mitgliedsstaaten.
Behaupte doch bitte, daß die USA keinerlei Einfluß auf deutsche und europäische Gesetzgebung haben. Schön wär's, dann wäre endlich der Weg frei für die Legalisierung von allen Drogen.
Einfluß nimmt auch der Irak oder sogar Hawaii. Die Frage ist nur in welchem Maße.
Genau, und das Maß, in dem die USA Einfluß nimmt, ist sehr groß. Das ist nichtmal in jedem Fall schlecht, schließlich *hat* die USA eine mehrere Jahrhunderte dauernde demokratische Tradition. Man sollte es allerdings zur Kenntnis nehmen, gerade wenn diese Tradition wie zur Zeit ein Nickerchen nimmt
Und ich denke nicht, daß sich der Deutsche Bundestag mit der Legalisierung von Drogen (ich weiß nicht in welchem Rahmen Du das meinst) vorlieb nimmt, wenn man die schädigende Wirkung auf das Allgemeinwohl betrachtet, die Drogen hervorrufen.
Ich spreche von vollständiger Entkriminalisierung der Konsumenten für alle Drogen, nicht nur für Alkohol, Koffein und Nikotin. Suchtopfer sollten für alle Drogen gleichermaßen behandelt werden. Alles spricht zB. dafür, daß THC deutlich weniger gefährlich ist als Alkohol. Ein Abdrängen von THC in den Untergrund kann nur negative Folgen haben, was sowohl Produktqualität als auch Zugang zu härteren Drogen angeht.
Crack zu legalisieren wäre z.B. sehr schädigend für unser schon jetzt so in Mitleidenschaft gezogenes Sozialsystem. Und der Gesetzgeber hat eben die Aufgabe den Sozialstaat zu garantieren.
Crack ist aber nur eine Folge des Systems, das die Verbraucher in den Untergrund drängt. In gleicher Weise gab zur Zeit der Prohibition gefährliche alkoholische Mixturen. Wären alle Drogen legal, dann würde die Herstellung solcher Dinge natürlich weiterhin verboten sein, ebenso wie Glykol im Wein oder BSE, wo man ja auch nicht die Konsumenten bestraft. Siehe auch Sig.
Da treten eben Lustinteressen mancher Gruppen zurück.
Um Lustinteressen geht es mir überhaupt nicht. Außerhalb Bayerns ist der Konsum von THC schon jetzt quasi legal, und andere illegale Drogen interessieren mich nicht. (Ich nehme nichtmal THC, aber ich würde es vielleicht versuchen, wenn es einfacher zu bekommen wäre.)
Da es innerhalb Deutschlands ein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung wäre, besagtes Gesetz zu verabschieden, kann von jedermann (unter bestimmten Zulässigkeitskriterien) eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ich unterstelle jetzt die Begründetheit. Innerstaaltiches Recht ist nicht zu erwarten oder wenn, dann dürfte es nicht einer Überprüfung standhalten.
Schön gesagt, und ich hoffe, daß Du recht hast. Ich verlaß mich aber nicht darauf.
Gut, Du redest. Oder hast Du schon konkret etwas zu erreichen versucht?
Etwa durch ein paar Terrorakte? Wie, außer mit Reden, kann man in einer Demokratie etwas bewirken? Du kannst mir allerdings glauben, daß ich *viel* rede, auch in politischen Gremien. Im Übrigen sind meine Argumente davon unabhängig ob ich selbst danach lebe.
Bei völkerrechtlichen Verträgen kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines bestimmten Personenkreises eine sog. abstrakte Normenkontrolle anstrengen. Stellt das BVerfG die Unvereinbarkeit des Prüfungsgegenstandes (=völkerrechtlicher Vertag) mit der Verfassung fest, so darf Deutschland diesem Vertrag nicht zustimmen. Hierbei wird i.Ü. das BVerfG als Legislativorgan tätig! Fragt man sich aber auch, wie Du dazu kommst, daß der EuGH sämtliche Freiheitsrechte ignoriert.
Ich komme überhaupt nicht dazu, noch habe ich solches behauptet, noch den EuGH überhaupt erwähnt.
Gut, dann siehst Du auch ein, daß ich nicht auf ein 'gutes Ende' vertraut habe, wie Du mir es unterstellt hast (siehe [1]).
Da sehe ich wieder keinen Zusammenhang. Bitte nochmal ausführlicher.
Im übrigen mag ich mich geirrt haben, als ich annahm Du würdest unserem Rechtssystem nicht zutrauen, daß eben dieses fragliche gesetzliche Vorhaben in Deutschland bzw. Europa abgewehrt wird. Letztendlich hast Du ja gesagt, daß man es nicht erwarten solle (siehe [2]).
Ich meinte, daß man nicht darauf vertrauen sollte, sondern selbst aktiv werden muß. Nur so funktioniert Demokratie.
Frag mal einen Deiner Lehrer, wie man eine Diskussion führt. Ein Tip: Man unterstellt dem Gegenüber nicht Aussagen, die er nicht gemacht hat.
Tut mir leid, aber ich habe keine Lehrer mehr. Aber der Tip scheint Dir auch zu helfen.
Belege bitte.
Die Sig ist kein Zufall.
Meine auch nicht!
Interessant ist, daß Du glaubt, mit Beleidigungen eine Diskussion gewinnen zu können. Das klappt vielleicht auf dem Schulhof, aber nicht im Leben.
Ich habe Dich nicht beleidigt. Ich habe lediglich gesagt, daß meine Sig auch kein Zufall war. Daß Du da schon wieder eine Aussage drandichtest ist _Dein_ Beitrag zur Diskussion.
Wie anders kann das gemeint gewesen sein? Thorsten -- There is no drug known to man which becomes safer when its production and distribution are handed over to criminals.