Moin,
* Alex Klein
* Am 26.Oct.2002 postete Michael Meyer:
Alex Klein wrote:
Wann wurde bitteschön das Asylrecht abgeschafft?
am 26. mai 1993
Ich zitiere genau aus dieser Funstelle:
"Seit dem 1.Juli 1993 ist das neue Asylrecht in Kraft." Unter Abschaffen verstehe ich etwas anderes.
Ich habe das auch etwas anders formuliert: "Das Asylrecht ist praktisch abgeschafft, mindestens aber in seinem Wesensgehalt geändert." Es kann sehr wohl de facto ("praktisch") abgeschafft sein, obwohl es de jure weiter besteht. Es ist aber mit Sicherheit in seinem Wesensgehalt geändert, das war ja schließlich Sinn der Sache.
Der Art. 16 GG steht übriges nicht im Schutze der Ewigkeitsklausel.
Wieso das nicht? Ich habe gerade nur ein Grundgesetz auf Englisch zur Hand, in Art. 19, Absatz 2 steht da: "In no case may the essence of a basic right be affected.", und das Asylrecht gehört zu Teil 1, eben den Basic Rights.
Und der Wesensgehalt muß auch nicht unbedingt geändert sein, wenn man ein Grundrecht ändert.
Natürlich nicht, aber in diesem Fall ist es geschehen.
Darüber, ob das gut oder schlecht ist, werde ich keine Aussage machen. Ich habe mich zwar schon einmal näher mit dem AuslG beschäftigt, dennoch reicht dies nicht, um eine kompetentes Statement abzugeben.
Darum geht's auch gerade nicht. Thorsten -- Guns are real. Blue uniforms are real. Cops are social fiction. - Robert Anton Wilson