13 Mar
2003
13 Mar
'03
19:26
Hallo Bernhard!
Wieso? Seit wann kann ein Gericht die Verfassung aendern?
Ändern nicht, aber interpretieren, inwieweit ein bestimmtes Verhalten der Staatsorgane verfassungskonform ist, kann das Verfassungsgericht schon. Und nach dem neustem Urteil ist das Fernmeldegeheimnis nicht mehr in jedem Fall eines, da dieser Passus der Verfassung eingeschränkt wurde... MfG R. Montag