12 Mar
2003
12 Mar
'03
08:57
Am Wed, 12 Mar 2003 09:51:20 +0100 schrieb "Thomas Masaninger"
Hallo Wolfgang!
Ebenso sollte bis zu einem gewissen Alter die Email mitgeloggt werden, je nach Alter ggf. Absenderabhängig.
Das ist eine Straftat.
Nein!
Wolfgang
Wie kommst du drauf das dass mitloggen von eMail keine Straftat ist? Es ist ein eingrief in die privatsfähre! Meines wissens nach ist das total verboten! (Ausser mit richterlichen verfügung) Das selbe gilt auch für den Arbeitsplatz!
Beim Arbeitsplatz ist es erlaubt wenn die Mitarbeiter darueber informiert sind. mfg matthias