Jochen Grünter
am Dienstag, 22. Juni 2004 um 15:50 schrieben Sie:
Die Betreiber dieser Liste sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zugang unter einem Pseudonym zu gewähren.
Das wäre mir neu. Wenn man einen Rechtsanspruch auf diese Liste hätte sicher, aber es gibt unter uns wohl niemanden, der für das Versenden von emails (Entschuldige: elektronischer Post) bezahlt über diese Liste an SuSE bezahlt und somit kann, soweit ich informiert bin, der Anbieter die Bedingungen für die Teilnahme selber setzen.
Ob bezahlt oder nicht, das spielt hier überhaupt keine Rolle. Jemand bietet öffentlich einen Dienst an (eine Mailingliste) und muß sich damit an geltendes Recht halten.
Warum willst Du unsere Freiheit und Rechtssicherheit hintenrum wieder aushebeln?
Ich wüsste jetzt nicht, dass ich meine Freiheit aufgebe, wenn ich meinen wirklichen Namen offenbare, und Rechtssicherheit habe ich doch soweiso nur, wenn ich meinen echten Namen offenbare, oder sehe ich das falsch?
Für weite (auch gerne rechtliche) Aufklärung wäre ich dankbar.
Auf die Gefahr hin, mich lächerlich zu machen (ich bin schließlich auch kein Jurist): Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten: ,---[ TDDSG §4 Abs. 6 ] | Der Diensteanbieter hat dem Nutzer der Inanspruchnahme von | Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu | ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der | Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. `--- ,---[ TDDSG §2 ] | Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck | | 1. "Diensteanbieter" jede natürliche oder juristische Person, die | eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den | Zugang zur Nutzung vermittelt, | | 2. "Nutzer" jede natürliche Person, die Teledienste in Anspruch | nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich | zu machen. | | Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die | mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und | Verbindlichkeiten einzugehen. `--- Ich halte das für ziemlich eindeutig. Wenn man so einen Dienst _öffentlich_ zur Verfügung stellt. Anders sieht es sicherlich bei einer geschlossenen Benutzergruppe aus, aber davon kann hier wohl nicht die Rede sein. just my 2¢, Martin