Am Mit, 2003-03-12 um 09.56 schrieb Matthias Bernges:
Beim Arbeitsplatz ist es erlaubt wenn die Mitarbeiter darueber informiert sind.
Hallo Matthias, dieses Problem diskutieren wir gerade bei uns. Im Prizip hast Du recht. Trotzdem kann sich der Kontrollierende dabei strafbar machen: Die Frage, ob unverschlüsselte e-Mail überhaupt dem Briefgeheimnis unterliegt, lasse ich mal aussen vor. Der Mitarbeiter wird informiert das seine Email gelesen/geloggt wird und dem Mitarbeiter wird private Nutzung der Firmen-Mail verboten. Er hält sich auch daran und gibt seinen Bekannten nur seine private Mail-Adresse. Dann fährt er zu einem Seminar, lernt dabei Leute kennen, und der Typ, mit dem er den einen Abend in der Kneipe versackt ist, schickt ihm (irgendwas, vielleich ein Foto). Er hat jedoch keine Adresse und weiß nur noch "das war doch Max Muster von Beispiel&Co". Die Homepage der Firma findet er schnell und schickt an "max.muster@beispielundco.de". Peng! Wird diese Mail gelesen/geloggt, werden die Rechte des Mitarbeiters berechtigt beeinträchtigt. Aber es werden auch die Rechte des Absenders beeinträchtigt, und dafür hat der Kontrollierende keine Einwilligung! Das Problem haben wir auch noch nicht zu Ende diskutiert. Gruss, Wolfgang