Am Montag, 15. November 2004 21:37 schrieb Jens M. Guessregen:
Moin
Mit Welcher Begründung haben die solch ein Verhalten an den Tag gelegt?
"Wir verkaufen nicht an ***" bedarf glaube ich keiner weiteren Ausführungen.
Das war wohl etwas Zu Deutlich... Ich verkaufe keinen Alkohol an Minderjährige, oder an Menschen welche nach meiner Erfahrung unter Alkoholeinfluß zu Agressivem verhalten neigen Natürlich ist es Diskriminirend wenn ich zu Jemand sage "Du hast Genug, Du wirst mir zu Agressiv, ich Verkaufe Dir kein Bier mehr" Aber es Ist MEIN Haus, und ich sage hier was Gespielt wird so einfach ist das... Das ganze ist natürlich eine Frage Des Standpunktes, ich darf z.b. einem Menschen nicht den Autoschlüssel wegnehmen, aber ich kann dem Verkauf von Alkoholischen Getränken nicht einwilligen und ein Geschäft ablehnen. Natürlich ist das Beispiel Alkohol etwas Spezielles, neimand wird mich deswegen vor Gericht Stellen da ich ja auch ein kleinwenig zum Allgemeinwohl beitrage (nach obigem Vorbild)
und mit welcher Begründung wurde die Geldbusse erhoben?
Diskriminierung, Verstoss gegen das Einzelhandelsgesetz
In Meinem Fall ist diese Diskriminierung einfach nur die Befolgung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit Ich diskriminiere jemand weil ich der Meinung bin daß diese Person entweder keine Alkoholische Getränke kaufen (Konsumieren) darf, oder diese Person nicht in der Lage ist mit diesen Getränken richtig umzugehen und sich nach deren Konsum NICHT in ein PKW zu setzen. Es ist Diskriminierung, aber ich tue dadurch Bestenenden Gesetzeswerken einen Gefallen, und halte meine Weste rein. Kommt immer darauf an von welcher Seite man es sieht... ...um was geht es jetzt eigentlich? MfG TB -- http://www.gasthof-linde.de http://www.chef-de-cuisine.de