Am 12.03.2003 um 08:06 Uhr schrieb Jörg *Jörgie* Kirstner:
(Verfasser verlorengegangen, vielleicht Thorsten Haude?) Ich habe kein Jura studiert. Das Briefgeheimnis ist aber ein hohes Rechtsgut, und Polizei und Geheimdienste lassen sich nur ungern ins Handwerk pfuschen.
Es gilt jedoch nicht für Minderjährige. Ich hab mich da mal schlau gemacht. Wenn dem so wäre, wäre zudem dem Missbrauch meiner Kinder durch irgendwelche skrupellose Abzocker Tür und Tor geöffnet.
Leider komme ich erst jetzt dazu, diesen Thread genauer zu verfolgen. In einer anderen Mail hat jemand nach Paragraphen gefragt. Nicht ganz das, aber etwas ähnliches kann ich bieten: 1. Grundgesetz Artikel 10: "(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt." 2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 12: Briefgeheimnis für Kinder und Jugendliche wurde festgeschrieben. 3. Kinderrechtskonventionen Artikel 16 (_1989_ von der Bundesrepublik unterzeichnet!!): "Kein Kind darf willkürlich oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung, [...] seinen Schriftverkehr oder seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden." Eingeschränkt wird dies durch Art. 5 und 18 der Kinderrechtskonventionen: Die Erziehungspflicht der Eltern geht dann vor, wenn die Eltern den konkreten Verdacht haben, dass ihr Kind eine Straftat begeht oder sich oder andere gefährdet. Es muss ein Verdacht bestehen, eine generelle Kontrolle des Schriftverkehrs des Kindes ist nicht erlaubt (dazu gehört z. B. auch das Chatten oder Mithören von Telefongesprächen). Genügt das? cu Peter PS: Weil ich Lehrer bin, noch diese Anmerkung: Einige meiner Kollegen nehmen die Briefchen, die im Unterricht geschrieben werden, den Schülern weg und lese sie vor - das verletzt auch das Briefgeheimnis!