Am 26.03.2011 16:39, schrieb pistazienfresser (see profile):
[[Nochmal gesendet, vorher war es offenbar etwas falsch (html?).]]
Am 26. März 2011 12:36 schrieb Kim Leyendecker
: [....]
Gerade beim Impressum sollte langsam mal etwas geschehen. openSUSE is kommerziell, oder? (Der Box-Verkauf), deshalb besteht in Deutschland soweit ich weiß Impressumspflicht.
Kim
[...] Ich würde mal bezweifeln, das es hier auf kommerziell/nicht kommerziell unbedingt ankommt - allein dass openSUSE im Wettbewerb mit Unternehmen steht (hoffentlich mit Microsoft ...) bzw. etwas macht (ganze Betriebssysteme anbieten), was sonst gegen Entgelt geschiet, dürfte reichen:
vgl.: im BMJ Leitfaden zur Impressumspflicht:
Bundesministerium der Justiz (Deutschland): Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (PDF, 65 KB) http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeich... vom 18.02.2009, auf Seite 3
[ZITAT] Nicht jeder Diensteanbieter ist kennzeichnungspflichtig. Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht nur, wenn der Dienstanbieter das Telemedium *geschäftsmäßig* zur Nutzung bereit hält. „Geschäftsmäßig“ ist ein viel weiterer Begriff als „gewerbsmäßig“. Manche Gerichte vertreten die Ansicht, dass das Angebot schon „geschäftsmäßig“ ist, wenn es aufgrund einer nachhaltigen (das heisst nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit erfolgt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich. *Unerheblich* ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien *gegen Entgelt*bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte *in der Regel* gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten. Teilweise wird die Rechtsauffassung vertreten, dass auch rein private Websites geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden, soweit sie Werbebanner einblenden und dadurch (auch nur kostendeckende) Einkünfte erzielt werden. *Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.*[ZITAT ENDE]
Ahnlich auch Dr. Stefan Ott: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
Gesetzestexte unter: - http://dejure.org/gesetze/TDG/6.html (§ 6 TFG im alten Teledienstegesetz) - http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html (§ 5 TMG - Allgemeine Informationspflichten - im neuen Telemediengesetz)
Dass auch noch durch irgendwie verbundene Unternehmen Boxen verkauft werden, mag noch als zusätzliches Wertungskritierium hinzukommen. Ich hoffe mal nicht, dass auch noch "*gewerbsmäßig*" im Sinne von § 6 TMG vorliegt und noch höhere Anforderungen an das Impressum zu stellen sind, aber das habe ich jetzt ehrlich gesagt gerade keine Lust stundenlang (für den Papierkorb? auf mein Risiko?) zu prüfen ...
Und dass noch immer keine auf das deutsche/europäische Rechtssystem angepasste und damit auch einigermaßen gültige (und nicht eher noch zur Abmahnung einladende) Nutzungsbedingungen (AGB) existieren, obwohl ich auf das Problem schon vor 8 Monaten aufmerksam gemacht habe:
siehe: * [opensuse-wiki] "Terms of site" for other languages* mit http://lists.opensuse.org/opensuse-wiki/2010-08/msg00042.html und http://lists.opensuse.org/opensuse-wiki/2010-08/msg00078.html
macht das Ganze dann noch lustiger...
Dass openSUSE noch immer keine juristische Person ist und ggf. einfach alle Beteiligten gemeinsam *und* jeder allein haften, macht die Angelegenheit auch nicht unbedingt besser. Die Angestellten/Mitarbeiter der SUSE GmbH oder der Novell Inc. mögen noch nach den jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundsätzen einen Schutz genießen (???) - ich wohl kaum. Die Aussicht vielleicht einmal nach den Grundsätzen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) für jeden Müll, den einer der Beteiligten macht, haften zu dürfen, erhöht auch nicht gerade meine Motivation ... (jedenfalls nicht 'offiziöses' Teammitglied zu werden).
Ich wünsche uns allen noch viel Glück Martin (pistazienfresser)
Weiß denn jemand anderes über die Impressums-Geschichte bescheid? Vielleicht einer von Novell? -- Kim Leyendecker (kimleyendecker@hotmail.de) openSUSE Ambassador http://www.opensuse.org Have you tried SUSE Studio? Need to create a Live CD, an app you want to package and distribute , or create your own linux distro. Give SUSE Studio a try. www.susestudio.com. -- To unsubscribe, e-mail: opensuse-wiki-de+unsubscribe@opensuse.org For additional commands, e-mail: opensuse-wiki-de+help@opensuse.org