Am Donnerstag, 29. April 2004 16:18 schrieb Frank Wein:
Dann aber Hinweis im Handbuch zum rechtlichen Lage dazu und evtl. eine Anleitung wie man das Logging abschaltet.
Die rechtliche Lage ändert sich aber doch durch Sarg nicht - allerdings sollte auf jeden Fall in der Doku (falls nicht bereits geschehen) darauf hingewiesen werden, dass solche Daten mitgeloggt werden. In einer anderen Mailingliste wurde das mal durchdiskutiert (ich glaucbe ich hbae es auch mal hier gepostet): Ziatat von Andrea Wardzichowski (WinShuttle): ... ich habe die Antwort unserer Rechtsgelehrten aufbereitet unter: http://www.shuttle.de/support/schulen/speicherung.html Grundsätzlich sollte man die Einwilligung der Schüler einholen, ehe man Logfiles speichert. Zitat Ende Viele Grüße Dieter