Am Montag, 15. November 2004 23:43 schrieb Harald Huthmann:
Am Montag, 15. November 2004 21:18 schrieb Bernhard Schmidt:
ich habe mir das geschreibsel der letzten Tage zum Betreff lange genug angesehen. Jetzt sind wir schon beim Grundgesetz und beim BGB. Fakt ist doch, wenn ich mich freiwillig einer Gemeinschaft oder Gruppe anschließen möchte sind die hier gültigen Regeln zu beachten.
Nein, Du wirst Teil dieser Gemeinschaft und bestimmst daher die Regeln mit. Von diesem Recht darfst und sollst Du Gebrauch machen. Und darum geht es eigentlich.
Du bestimmst sie _mit_! Aber eben nicht alleine... Gruß, Michael
Ps: EOT Einverstanden.
-- ____ / / / / /__/ Michael Höhne / / / / / / mih-hoehne@t-online.de / _____________________________________/