Am Freitag, 12. November 2004 15:45 schrieb Harald Huthmann:
Am Freitag, 12. November 2004 15:14 schrieb René Falk:
Nö, der Rechteinhaber hat indirekt das Recht zu bestimmen wo und womit Du anschauen darfst, da er allein über die Art des Vertriebs und die Nutzungsform, soweit ihn Gesetze dabei nicht einschränken, entscheiden darf.
Wo steht das?
Im Urheberrecht. Eingeschränkt wird das natürlich durch eine Menge anderer Bestimmungen, aber grundsätzlich ist es so.
Die bisher (und auf Einfluß und Druck der Medien-Industrie erlassenden Gesetze) zielen in diesem Zusammenhang auf "Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen".
Stimmt nicht. Das Kopierschutzgedöhns ist nur neu gefasst worden. Im Urheberrecht steht noch haufenweise anderes Zeugs.
Weder "xine" als reiner Player, noch die Verwendung der "libdvdcss" für sich alleine, sind geeignet solchen Kopierschutz zu umgehen...
Na und? Das ist irrelevant. Sollte jemand auf seinem Rechner beides benutzen um entsprechend codierte DVD's anzusehen, dann wird die libdvdcss illegal benutzt.
Ein Recht des "Rechteinhabers" zu bestimmen wo und womit Du es anschaust gibt es nicht. (Trotz Frau Zypris)
Doch gibt es, schau in das Urheberrecht. Der Rechteinhaber entscheidet alleine über die Verwertung (ob und wie). Klar es gibt dabei reichlich Bestimmungen und Gesetze zu beachten, aber innerhalb dieser Grenzen darf er machen was er will. Das für die Durchführbarkeit mancher Wünsche der Rechteinhaber die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind ist was völlig anderes. Der Regionalcode und der Kopierschutz auf Audio-CD's, der ja ursprünglich ein Abspielverhinderer für Compuer sein sollte, sind z.B. die erster mißglückten Versuche.
Solche Gesetze werden nur möglich sein, wenn wir uns alle schon im Vorgriff eilfertig solchen (Deinen) Auslegungen unterwerfen. Denn es mangelt einfach an der Durchsetzbarkeit :-)
Wenn ich mir die Gesetzesvorlagen in letzter Zeit ansehe, und das Kopierschutzkaufverhalten hier in Deutschland ansehe, wird es nicht an der Durchsetzbarkeit mangeln. Grüße René