Am Freitag, 12. November 2004 15:44 schrieb Manfred Tremmel:
Am Freitag, 12. November 2004 13:47 schrieb Bernd Schwendele:
In Deutschland ist die Nutzung (AFAIK) der libdvdcss verboten.
Lies Dir das neue Urheberrecht bitte nochmal durch. Die Verbreitung von Tools oder Anleitungen zur Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen ist verboten.
(http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/ bgbl_I_1774_04_01_p95a-96.php) § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen: /* Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um von diesen Bestimmungen in dem erforderlichen Maße Gebrauch machen zu können: */ (woher kommt dann die libdvdcss?) und dann einer der Begünstigten... /* 6. § 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) */ http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html So klar sind Gesetzte in unserem Lande nicht. Anwälte wollen schließlich auch noch etwas zu tun haben... Gruß Harald