Am Montag, 6. September 2004 23:04 schrieb Tobias Weisserth:
Hallo,
On Monday, 6. September 2004 22:10, Harald Huthmann wrote:
Am Montag, 6. September 2004 21:31 schrieb Bettina Hennig:
Hallo,
Harald schrieb:
Ich habe mir Eure Seite angesehen, aber nicht die von Dir beschrieben Bilder gefunden. Wo sind die?
War das eine ernstgemeinte Frage? Wenn ja: es gibt Menschen, die Dir mit Deiner Neigung helfen können ;-) Aber eben nicht hier :-)
Wie ich ja geschrieben habe, es handelt sich um Daten auf den "alten" Server, natürlich sind diese jetzt nicht mehr online, aber gesichert bei der Polizei.
Davon ist bis auf Harald eigentlich auch jeder ausgegangen (hoffentlich) :-)
Bin mir nicht sicher, aber denke (und hoffe) das dass veröfftentlichen solche Bilder in Deutschland "noch nicht" unter Strafe gestellt ist. Es hängt sicher von den Bildern ab....
Das hat mit den Bildern ja gar nichts zu tun. In jedem Fall hat der Administrator seine Kompetenzen überschritten, ob das jetzt in einem Arbeitsvertrag geregelt war oder nicht, denn der Betreiber der Seite wurde durch strafbares Verhalten geschädigt. Die Frage des Schadenersatzes bedarf eines Juristen, der sich mit solchen Verhalten besser auskennt. Aber Schaden ist definitv entstanden, der dem Administrator zugerechnet werden kann.
Was euer Admin darf, hätte oder sollte ein Arbeitsvertrag regeln.
Siehe oben. Ich bin zwar kein studierter Jurist, habe aber deutsches und belgisches Zivilrecht in Ansätzen im Studium genossen und bin aufgrund dieses Hintergrundes der Meinung, dass auch die Abwesenheit eines Arbeitsvertrages nicht vor Entschädigungsforderungen bei strafbarem Verhalten schützt. Und sanktionierbar wäre alleine schon die Rufschädigung, die dem Betreiber entsteht, wenn der Pornokram mit ihm in Verbindung gebracht wird. Im Falle des belgischen Zivilrechtes, das noch beinahe vollständig auf dem Code Napoleon beruht, kann ich das sicher sagen. Im Falle des BGB sollte es grundsätzlich ähnlich sein, allerdings gibt es da noch Fragen wie Fahrlässigkeit usw. die im belgischen Recht ausgeklammert sind.
Ich schlage ernsthaft vor, dass Bettina sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzt, denn auf ihre eigentlich Frage der Haftbarkeit und Entschädigung für entstandene Kosten wird nur ein Jurist richtige Antworten geben können. Alles andere sind Laienmeinungen und gefährliches Halbwissen.
Das dieser Admin Sado-Bilder auf "eure"Seite gestellt hat, finde ich nicht ohne Witz.....
Mann, Mann... Das zeigt aber mal wieder, dass man sich seinen Admin genau aussuchen sollte. Ich wundere mich immer wieder bei neuen Kunden welchen Schrott alte Admins angerichtet haben. Fehlende Softwarelizenzen en masse ist man ja gewohnt, aber Pornokönige ist schon ein Kaliber größer...
freundliche Grüße aus Brüssel, Tobias W.
FULL ACK. Als Kenner der Materie kann ich nur raten zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Unterlasse es bitte die 0190 Nummern für die Anwaltssuche zu bemühen, da diese meist auch nicht viel mehr wissen, als die Anwaltskammer(n). Du könntest auch mal in der CT schauen, da schreibt ein Rechtsanwalt, der sich gut auskennt. -- CU at the trails Boris