Kurze Nachfrage, Am Donnerstag, 26. Juni 2003 12:11 schrieb Erhard Schwenk:
Zitat von Wolfgang Hinsch
: Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Wie genau holst Du eine Vollmacht von jedem potentiellen Mailabsender ein?
Es ist dessen unverrückbares Grundrecht, den Adressaten seiner Mails selbst zu bestimmen. An andere Leute weiterleiten darf man diese nur und wirklich nur dann, wenn der *Absender* damit ausdrücklich einverstanden ist oder zumindest von einem solchen Einverständnis gutgläubig ausgegangen werden darf.
Wenn da nur eine einzige persönliche E-Mail umgeleitet wird - selbst dann, wenn die private Nutzung von E-Mail an dem Arbeitsplatz verboten wurde - macht sich derjenige, der das zu verantworten hat, strafbar. Und zwar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis.
So etwas hab ich auch schonmal gehört, aber wo ist nun der Unterschied zur Post? Es gibt ja auch ein Briefgeheimnis, trotzdem lässt jeder Chef die an ihn adressierte Post von seiner Sekretärin öffnen. Ist ja auch sinnvoll. Obwohl ich also einen Brief an meinetwegen Chef X sendete, macht ihn die Frau Y, die Sekretärin von X ist, auf. Das ist imho nicht strafbar, sonst gäbs da sicher schon lange Probleme, wieso verhält sich das bei EMails anders? Wo läge dann überhaupt der Sinn einer EMail-Weiterleitung im Urlaubsfall? Ich mach momentan grad Urlaubsvertretung und bekomm damit alle Mails, die an meinen Kollegen gingen. Na und? Stürmt deswegen das BKA mein Büro? Imho nicht. Bernd -- One OS to rule them all, one OS to find them. One OS to bring them all, and in the darkness bind them In the land of Redmond, where the shadows lie.