Zitat von Wolfgang Hinsch
Whow, so eine dreiste Anfrage habe ich ja schon lange nicht mehr gesehen. Wir sind hier in Deutschland und da gibt es gluecklicherweise immer noch Gesetze. *Datenschutz* ??
Schon mal was von Vollmacht gehört?
Wie genau holst Du eine Vollmacht von jedem potentiellen Mailabsender ein? Es ist dessen unverrückbares Grundrecht, den Adressaten seiner Mails selbst zu bestimmen. An andere Leute weiterleiten darf man diese nur und wirklich nur dann, wenn der *Absender* damit ausdrücklich einverstanden ist oder zumindest von einem solchen Einverständnis gutgläubig ausgegangen werden darf. Wenn da nur eine einzige persönliche E-Mail umgeleitet wird - selbst dann, wenn die private Nutzung von E-Mail an dem Arbeitsplatz verboten wurde - macht sich derjenige, der das zu verantworten hat, strafbar. Und zwar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis. -- Erhard Schwenk Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de k-itx.net Webhosting - http://webhosting.k-itx.net