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On Tue, 24 Jun 2003 08:46:07 +0200
Mirko Richter
Bei Verdacht einer Straftat kann sogar eine Hausdurchsuchung
Straftat!? Das müßtest Du jetzt aber genauer erklären. Das Einzige was ich da (vom Kunden her) erkennen kann, ist eine simple Vertragsverletzung. Aufgrund dieser kann der ISP mahnen bzw. kündigen.
Betrug, § 263 StGB (in Deutschland). Du hast zugesichert, dass du den Anschluss alleine nutzt. Damit hast du den ISP getäuscht, der daraufhin über sein Vermögen verfügt hat (indem er dir Netzkapazität zur Verfügung stellt) und dann einen finanziellen Schaden hat. Die Kausalität zwischen Vermögensverfügung und Schaden ist schwierig - aber nicht so unmöglich, dass ich dagegen wetten würde.
Es gibt kein Gesetz, was die Mehrfachnutzung eines Kommunikationsanschlußes verbietet. Es ist eine einfache Vertragsverletzung. Er kann schlimmstenfalls kündigen. Der Nachweis eines konkreten Schadens wird nicht einfach sein, ohne sich mit s.o. anzulegen.
Ne Vertragsverletzung kann durchaus ein sog. Eingehungsbetrug sein, s.o.