10 Jun
2003
10 Jun
'03
17:37
* On Tue, 10 Jun 2003 at 18:54 +0200, Thomas Hertweck wrote:
Kristian Koehntopp schrieb:
[...] Sie wird aufgrund nicht nachzuvollziehender, sich spontan ändernder Kriterien ("Messages containing the letter 'P'") in ein Quantäneverzeichnis kopiert, nicht zugestellt und dann von einer dazu nicht berechtigten Person gelesen. Darum ist zum legalen Betrieb eines solchen Scanners ja auch eine Betriebsvereinbarung zwingend notwendig.
Na, das ist aber schon arg gekuenstelt :-)
Leider nein.
Ich denke, man muss da schon ein bissl bei der Realitaet bleiben - nach dem Buchstaben "P" wird wohl kaum jemand einen Virenscan- ner arbeiten lassen.
http://www.google.com/search?q=trend+micro+p /apm -- GPG welcome, request public key: mailto:adalbert+key@lopez.at