* Thorsten Haude schrieb am 18.Mär.2003:
* Bernd Brodesser
[2003-03-17 05:02]: * Michael Meyer schrieb am 16.Mär.2003:
bei ihm ist mir das wirklich egal, aber grundsätzlich finde ich das irgendwie schräg.
Wieso? Henne ist der Owner diese Liste. Du kanst in Deinem Haus hereinlassen, wem Du willst. Wenn Du nicht willst, dann kanst Du ihm des Hauses verweisen, dazu brauchst Du keine Begründung.
Na, da gibt es schon einen gewaltigen Unterschied. Ein Haus ist per Default privat, da darf erstmal niemand rein. Diese Liste ist öffentlich.
Auch eine Schankwirtschaft ist öffentlich, oder ein Bahnhof oder ... trotzdem darf der Hausherr willkürlich Leute verweisen. Die Rechtslage ist eindeutig. Wem es nicht paßt, der wende sich am deutschen Bundestag und bitte um Gesetzesänderung. Bernd -- Alle meine Signaturen sind rein zufällig und haben nichts mit dem Text oder dem Schreiber zu tun, dem ich antworte. Falls irgendwelche Unrichtigkeiten dabei sein sollten, so bedauere ich das. Es wäre nett, wenn Du mich benachrichtigen würdest. |Zufallssignatur 0