Moin,
* Alex Klein
* Am 27.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
* Alex Klein
[02-10-27 15:31]: Ach, Versammlungsfreiheit. Mich betrifft das ja nicht, aber daran sollte man sich bei gegebenen Anlaß erinnern. ?
Mich betrifft es nicht, weil ich Deutscher bin, aber ich will mich möglicherweise später daran erinnern, daß Ausländer hierzulande weniger Rechte haben. (Jenseits von Wahlrecht & Co.)
Republik != Demokratie
In einer Monarchie dürften Wahlen nicht das Gewicht haben, wie in einer Republik.
Dänemark, Norwegen, UK, Schweden, Spanien.
Daher Demokratie _und_ Republik.
Das stimmt.
Was ist denn die Antastung des Wesensgehaltes? Es ist auf keinen Fall der Vorgang, daß das Grundrecht in seinem Schutzbereich oder seinen Schranken verändert wird. Dadurch _kann_ die Antastung des Wesensgehalts vorliegen. Wäre dies so, dann wären Grundrechte unflexibel, da man sie gar nicht ändern könnte. Das betrifft eben aber nur Art. 1 und 20 GG.
Die Änderung läßt sich an der Realität ablesen, schließlich war das ja der Zweck: Es gibt deutlich weniger Asylbewerber, weil der Prozeß eben so deutlich (eben in seinem Wesen) verändert worden ist.
Du legst das Grundgesetz laienhaft aus.
Natürlich. Ich habe auch den Anspruch an das Grundgesetz, für Laien verständlich zu sein.
Was wäre, wenn das Asylrecht in einem zweiten Schritt auf nahe Null reduziert würde? Wäre diese Änderung auch keine, die den Wesensgehalt angreift? Schließlich ist es keine wesentliche Änderung gegenüber dem jetzigen Zustand.
Man beachte, daß die EMRK zur Auslegung innerstaatlichen Rechts immer herangezogen wird, wenn sich der Kläger darauf beruft. Ich kann Deinen Standpunkt verstehen, nur kannst Du so keinen Juristen überzeugen.
Leider ist eine Änderung des deutschen Asylrechts (prä-1993) auf europäisches Niveau ein Abstieg.
Das Argument, daß es jetzt weniger sind ist nur eine mittelbare Folge der Änderung.
Und der Zweck der Änderung, das sollte schon eine Rolle spielen.
Du meinst die Zahl der "Asylsuchenden" ist in diesem Sinne sowieso ins Extreme gefallen? Gut, ist wohl auch so. Andererseits war Deutschland das liberalste Land in Bezug auf das Asylrecht.
Das ist kein Argument. Deutschland hat sich aufgrund der historischen Rolle bewußt für ein so liberales Asylrecht entschieden.
Muß es aber nicht beibehalten. Das Grundgesetz sieht Änderungen _ausdrücklich_ vor.
Es hat sich aber auch dafür entschieden, den Wesensgehalt der Grundrechte nicht anzutasten.
Zudem wurde das Asylrecht auch gerne mißbraucht, weil es sich anscheinend in Deutschland nicht ganz so schlecht leben läßt.
Auch nicht wirklich ein Grund. Das hätte man durch administrative Maßnahmen in den Griff bekommen können. Es gab auch vor zehn Jahren schon den Vorschlag, ein Einwanderungsrecht zu schaffen, das eine Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen verbietet, falls man als Asylbewerber abgeleht wurde.
Es ging aber nicht um diejenigen, welche abgeleht wurde, sondern gerade um die Gruppe, die Asylrecht aus minder schweren Gründen genießen durften.
Asyl "aus minder schweren Gründen" kann man auch gleich abschaffen. Entweder es gibt Verfolgung oder man ist Wirtschaftsflüchtling. Für letztere habe ich viel Verständnis, aber man muß sie anders betrachten.
Im Übrigen war die Zahl der Volksdeutschen immer deutlich größer als die Zahl der Asylbewerber. Statt diese Blut-und-Boden-Politik fortzusetzen, hätte man eine Menge wirklich verfolgter aufnehmen können.
Ja, hätte man. Wer soll das auf Dauer bezahlen? Asylanten dürfen IMO nicht arbeiten.Von was sollten sie denn Leben, wenn sie nicht unterstützt werden.
Ich denke doch. Du meinst vielleicht Asylbewerber.
Und wieso hat die BRD die Pflicht deutlich mehr Bewerber aufzunehmen als andere Mitgliedsstaaten der EU?
Warum müssen alle anderen EU-Staaten weniger aufnehmen? Alles ist relativ, und politisches Asyl halte ich für ebenso wichtig wie die Verfassungsväter.
Mit diesem Verhalten spricht man sowohl der Legislative wie auch der Jusikative seine Existenzberechtigung ab. Somit auch der Gewaltenteilung.
Es geht um einen Einzelfall.
Um welchen Einzelfall? Haben denn Legislative und Judikative im Einzelfall keine Existenzberechtigung? Gerade der Einzelfall ist doch idR Gegenstand der Judikative, während die Legislative generell-abstrakt tätig wird.
Aber ja, ich spreche ihnen nur nicht die Existenzberechtigung ab, nur weil sie in diesem Fall versagt haben.
Sie haben versagt, obwohl gar keine Handlung von Gesetzgebung und Rechtsprechung vorliegt? Worin siehst Du das Versagen?
Ich habe wohl den Faden verloren. Versagt haben sie bei der Einführung und gerichtlichen Bewertung der Asylrechtsänderng. Thorsten -- Death to all fanatics!