* Alex Klein schrieb am 27.Okt.2002:
Nein. Die Ewigkeitsklausel ist in Art. 79 Abs. 3 GG:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Welche Bedeutung hat dieser Artikel? Keinen. Man muß nur zuerst Art. 79 Abs. 3 GG ändern und kann anschließend auch die Artikel 1 bis 20 des GG beliebig ändern, und auch Länder abschaffen. Blos eine kleine zeitliche Verzögerung. Bernd -- Was ist quoten? Quoten ist das Zitieren aus einer mail, der man antwortet. Und wie macht man es richtig? Zitate werden mit "> " gekennzeichnet. Nicht mehr als nötig zitieren. Vor den Abschnitten das Zitat, auf das man sich bezieht, mit einer Zeile Abstand oben und unten. |Zufallssignatur 12