Hallo, * Am 17.04.2002 postete Hagen Kuehnel:
an Alex Klein 's Tastatur wurde am Dienstag, 16. April 2002 18:59 folgendes notiert:
Die Frage ist doch, was bezweckst Du mit dem Starten des Skriptes. Ist es eine Performance-/ Erreichbarkeitsmessung, dann kann keiner etwas dagegen sagen (nicht jeder Portscan ist ein Hackerangriff)
Das wäre möglicherweise ein Fall von mittelbarer Täterschaft. Wenn der Nutzer nicht ahnt, was er macht und der Produzent genau dies ausnutzen will.
Das möglicherweise sollte hier aber verdammt betont werden. Hallo Netzwerkanalysetools, die ich euch misbrauchen kann, ....
Allein die Möglichkeit etwas zu mißbrauchen macht den Produzenten noch nicht strafbar. Auch die zivile Haftung ist davon ausgenommen. Denk mal an die Produzenten von Waffen, Messern, Stricken oder sogar Autos. Alles Dinge, mit denen ich einen Menschen relativ leicht töten kann.
Wenn jemand vor Dein Auto springt, oder Steine von Autobahnbrücken schmeist, ist das strafbar ?
Letzteres soweit ich weiß schon, § 315b I Nr. 3 StGB.
ACK, dies war eine Suggestivfrage - klar ist so etwas _strafbar_, auch wegen Sachbeschädigung, der Vorsatz wäre zu beweisen.
Die Fragestellung lässt, nebenbei angemerkt, vermuten, das es nicht alleinig um die strafrechtliche Problematik geht, sondern auch zivilrechtliche Aspekte eine "Strafe" nach sich ziehen, die der Fragesteller vermeiden will.
Schadensersatz durch unerlaubte Handlung (vormals § 823 BGB IIRC). Klar, alles eine Frage der Kausalität.
Den Ärger aber, hast erstmal Du. Wie soll man das verhindern ?
Indem man sanktioniert. Das ist zumindest altbewährt. Spam sollte auch sanktioniert werden.
Fußgänger verbieten, Brücken und Unterführungen abschaffen ?
Na na ;)
P.S.: Bei Fragezeichen plenkst Du wild rum.
Mache ich daß ? Soll ich's wirklich ändern ?
wenn, dann richtig, also: sorry,ichwerdedemnächstalleswiederetwasnäheraneinanderrückenlassen,ichdachtenurdassweilichkanntunlesendiesallesbesseralswennhintereinanderaneinandergequetscht. :)
Ichhabdochnichtgesagt,daßDuDeineLeertasterausreißensollst! Vor Satzzeichen gehört sich nunmal kein Leerzeichen, außer bei Smileys ;). Auf suse-talk haben wir sogar einen Plenkbeauftragten :). PS: Die attribution line sollte einzeilig sein, wurde mir mal durch verbale Haue anerzogen ;))) -- Gruß Alex -- [Über die A6] >Aber die gehört aus_gebaut_! Was soll das bringen? Gut, man kann sie vielleicht ausbauen, aber dann hat man halt die Autobahn und die lange Rinne, in die sie hineingebaut war, einzeln. Was soll dort noch fahren? Panzer? Man könnte das ja fluten und mit der Gondel fahren ... [flo und Moss in suse-talk]