Hallo Nochmal eine Meinung eines juristisch interessierten Nichtjuristen: (Halte diesen Thread übrigens für wichtig, auch in dieser Liste) Am Donnerstag, 13. Dezember 2001 15:06 schrieb Alex Klein:
Hallo,
Am 13.12.2001 zauberte Konrad Neitzel:
Hallo! ... Ich sehe da noch ein anderes Problem. Derjenige ist ja selbst ein Opfer. Und er wird ja zu diesem Versenden gezwungen.
Nein, wird er nicht. Er wird einfach nicht gefragt. Das Programm versendet sich ohne Wissen des PC-Benutzers. Wenn er akribisch Acht geben würde, könnte er ja die Mails vielleicht aogar abfangen. Aber gezwungen wird er nicht.
Jaja, Juristen achten von Berufswegen sehr auf den Wortlaut. Ist ja auch richtig so. Und Zwang steckt ja wirklich nicht dahinter. Der User handelt nicht freiwillig (das wäre ja Zwang), aber er handelt in diesem Fall gar nicht (und dazu wird er nicht gezwungen).
Sobald derjenige es aber weiss und nichts dagegen tut, dann ist dies schon eher eine Unterlassung, die strafbar sein könnte ... Das musst Du dann aber erst einmal beweisen ...
Uiuiui. Sag sowas nicht. Unterlassen, welches sich nach § 13 StGB definiert, fordert im Regelfall immer eine Garantenstellung, die der User gegenüber eines anderen Users regelmäßig nicht haben wird. Man
Richtig. Aber wenn ich in der Öffentlichkeit verkehre, habe ich IMHO automatisch eine Garantenstellung. Ich habe ja dafür Sorge zu tragen, dass mein Handeln in der Öffentlichkeit keine potentielle Gefahr für andere darstellt (bzw. diese Gefahr, so weit mir mit normalen Mitteln möglich ist, einzudämmen). Unterlasse ich diese Sorgfalt, kann daraus bei grober Fahrlässigkeit auch eine Straftat erwachsen.
könnte es möglicherweise daraufhin zurechtbiegen, daß man sagt: Ein virenverseuchter PC ist eine Gefahrenquelle. Der User muß durch regelmäßige Überwachung feststellen, daß sein System virenfrei (=gefahrlos) ist. Hier fängt es schon an, zu krieseln. TÜV für den Rechner? Hat ein DAU dann kein Recht mehr auf Internetnutzung?
Radfahrer brauchen auch weder TÜV noch Führerschein. Trotzdem kann ich als Radfahrer eine Straftat durch grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr begehen (Bsp: Sturzbesoffen und ohne Licht einen schweren Unfall verursacht - Saufen kann mir keiner verbieten (OK, Radfahren darf ich dann nicht) und das Licht am Fahrrad prüft kein TÜV).
...
Wir müssen uns nicht beschweren, wenn es so "dumme Anwender" gibt. Es wird diesen ja so eingetrichtert! Kauf dir den neuen PC ... Der neue Prozessor macht sogar das Internet schneller ... und der rechner ist "ready to go" ... Internet kein Problem ... einfach einstecken und fertig ... Dies wäre dann ja auch schon grob fahrlässig ....
ACK.
und grobe Fahrlässigkeit kann nicht strafbar sein?
Somit fällt die Verantwortung vom Endanwender am und geht doch hin zu Virenersteller und gar PC Händler ...
Kann nicht in die Verantwortung von PC-Händler fallen. Wenn das so wäre, dann dürften _nur_ PC-Händler installieren, schrauben und Teile wechseln. Das wirst Du ja nicht wollen, oder? Das System PC ist ein ...
Ich wäre da nicht so sicher. Liefert der Händler einen PC mit Software nach dem Motto "Ready - Go", so hat er schon eine gewisse Verantwortung für dieses Teil. In wie weit diese Verantwortung rechtlich verwertbar ist, vermag ich nicht abzuschätzen. Aber seit den "Raucher-Klagen" in den USA ...
Meine Sicht als Jurist, was die Meinung deshalb weder schlechter noch besser macht. Ich will auch nicht behaupten, daß meine Zeilen richtig sind. Ich schreibe auch nur aus bestem Wissen und Gewissen. :)
Ich als Laie erst recht :-) -- Mit besten Grüßen / With kind regards _______________________________________________________________ | Matthias Houdek /// | | matthias@houdek.de /// | | ____________________/// | | *** 16868 Bantikow am See *** Tel.: +49-(0)33979-13932 *** | '~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~'