Hallo, * Am 13.12.2001 zauberte Arne-Erik Martin:
Am Mittwoch 12 Dezember 2001 00:55 schrieb Martin Schmitz:
Am Dienstag, 11. Dezember 2001 11:47 schrieb Alex Klein:
* Am 11.12.2001 zauberte Michael Erikson:
Das absichtliche versenden von Viren ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein Spaß, es ist ein """Straftatbestand""" der den Versender bei weitem nicht nur eine riesen Stange Geld kosten kann.
Als Jurist hätte ich da Interesse anzumelden: Welche Norm ist das?
^^^^^^ Hä? Ich dachte, was strafbar ist - und was nicht - steht im Strafgesetzbuch!?
[...Schöne Ansicht...]
Um zu den Vieren und Würmern zurück zukommen. Es ist mit Sicherheit, dazu wird uns Axel mehr sagen können, verboten Resoursen Dritter ohne deren Genehmigung zu benutzen. Hier wären das die Downloadzeit der Mail und auch die Arbeitszeit zum Erkennen, das man einen Virus bekommen hat und des bereinigen des Systems. Da ich das beim _wissentlichen_ versenden von Viren/Würmer billigend in Kauf nehme, folgt für mich daraus, das hier in der Tat eine Straftat vorliegt. Aber ich kann mich da natülich auch irren ...
Ich würd jetzt mal auf Sachbeschädigung tippen, was allerdings nur auf Strafantrag verfolgt wird. Zudem wäre IMHO die Downloadzeit kein wirklich gutes Kriterium. Dann schön eher die Gefährdung Deiner Daten und eines potentiellen Arbeitsausfalls. Daher kommen bestimmt noch etliche Versuche dazu. Gibt sogar eine Spezialnorm für Daten: § 303a Datenveränderung und § 303b Computersabotage. In beiden Fällen ist der Versuch strafbar. Das wär doch schonmal ein Anfang. PS: Ich hab zu den anderen Postings auch geantwortet, aber die hängen entweder noch wo fest (bei mir nicht) oder sie sind verschüttet gegangen.
*kopfschüttel* - Martin
Noch immer Kopfschütteln *scnr*
Na, na. Da geht der Kopf von putt *scrn2* -- Gruß Alex -- Hallo Stephan. Das ist eindeutig eine 5. Warum? Darum! Pass auf: Jedes Gleichheitszeichen steht für eine 1. =1+=1+=1+=1+=1=5 Klar? Ein ganz dummer würde jetzt fünfgleich sagen. Aber das gibt es ja nicht. [WoKo in dag°]