Am Die, 2001-12-11 um 11.47 schrieb Alex Klein:
Hallo,
* Am 11.12.2001 zauberte Michael Erikson:
* Andreas Krummrich
[011211 08:25]: s.o.
Lösch sie doch einfach. Und gut ist. Mit ordentlicher (oder schlechter, aber ordentlich konfigurierter) Software können sie doch sowieso nichts austichten. [2 Footer/Sig gelöscht]
Das absichtliche versenden von Viren ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein Spaß, es ist ein """Straftatbestand""" der den Versender bei weitem nicht nur eine riesen Stange Geld kosten kann.
Als Jurist hätte ich da Interesse anzumelden: Welche Norm ist das?
Jurist für Scheidungsrecht, oder was? Es dürfte doch wohl klar sein, dass das mutwillige zerstören von Eigentum (dazu gehören auch Daten) strafbar ist. Um das zu wissen, braucht man eigentlich kein Jurist zu sein, sondern das sagt einem der vielzitierte, aber selten gesehene "gesunde Menschenverstand". Im Übrigen hätte der "Täter" dann auch für die Begleichung der Schäden aufzukommen (z.B. auch Personaleinsatz bei der Wiederherstellung der Daten, Umsatzausfälle etc.). Zu Überlegen wäre ein Gesetz, welches besagt, dass Nutzer ohne ausreichenden Virenschutz von vornherein eine Teilschuld trifft. Ähnlich, wie es bei Autofahrern ist, die mit 200km/h über die Autobahn nageln und dann "unschuldig" in einen Verkehrsunfall verwickelt werden:-) CU Thorsten