Moin,
* Joerg Thuemmler
Erhard Schwenk schrieb am Wed, 14 Nov 2001 01:02:45 +0100 (CET): Datenschutz (OT)
Analog kann der AG auch privates Telefonieren verbieten, wobei es natürlich richtig ist, daß ein Mithören oder Mitlesen da zu beenden ist, wo klar erkennbar ist, daß es sich um ein nicht- dienstliches Gespräch handelt. Nicht erst dann. doch. Vorausgesetzt er hat das _vorher_ angekündigt. Dann kann der MA das Gespräch beenden/unterlassen. Sonst wäre jede Mithörtaste an Telefonen rechtswidrig. Da sehe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang. Wenn wir mit Kunden sprechen, teilen wir denen immer zu Beginn des Gespräches mit, daß alle im Raum das Gespräch verfolgen, und wer im Raum ist.
Thorsten -- They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin