On 13-Nov-2001 Heinz W. Pahlke wrote:
Nein, leider nicht. Meine Frau befasst sich seit Jahren mit Datenschutz und Arbeitnehmerueberwachung, und da bekommt man eben doch so einiges mit. Wie gesagt, ich kann sie heute abend mal fragen, und da es ja offenbar doch von breiterem Interesse ist, ihre Antwort mal mailen.
Also: Die Ueberwachung des Datenverkehrs stellt eine Leistungs- und
Verhaltenskontrolle der Arbeitnehmer dar und unterliegt damit der
Mitbestimmung durch den Betriebs- oder Personalrat. Zu beachten sind
zudem die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes
("Post- und Briefgeheimnis").
Wenn eine private Nutzung verboten ist, sind unstrittig
Stichprobenkontrollen zulaessig. Ob und wie der BR/PR zu beteiligen
sind, ist dagegen strittig. Das gleiche trifft fuer den
Datenschutzbeauftragten zu.
Eine Inhaltskontrolle sowohl der privaten als auch der dienstlichen
Kommunikation ist, abgeleitet aus dem Telekommunikationsgesetz,
unzulaessig.
Genauer wollte sich meine Frau heute abend nicht mehr aeussern. War
halt wieder ein extrem langer Arbeitstag, und die Materie ist mit ein
paar Saetzen nicht zu bewaeltigen, vor allem auch, weil es bisher kaum
verallgemeinerbare hoechstrichterliche Urteile gibt.
Gute Nacht,
Heinz.
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E-Mail: Heinz W. Pahlke