* Christian Herzyk schrieb am 13.Nov.2001:
Das ist nicht so klar. Eigentlich darfst Du auf der Arbeit keine privaten e-mails schreiben, das steht ungefähr auf einem Level mit privaten Telefongesprächen, d.h. es kann dir verboten werden. Gleiches gilt für sonstige Nutzung des Internets. Die restliche Kommunikation unterliegt deshalb nicht dem Briefgeheimnis, da sie ja geschäftsbezogen ist, somit hat der GF das Recht sie einzusehen.
Wie kommst Du darauf? Mag sein, daß ein Privatbrief ein Kündigungsgrund ist, aber auf gar keinen Fall darf der Arbeitgeber diesen Brief lesen. Und wenn der Arbeitgeber fälschlich davon ausgeht, daß es ein Brief des Unternehmens ist, so muß er in dem Augenblick, wo im klar wird, daß er einem Irrtum unterlegen ist mit dem Lesen aufhören und insbesondere darf er nichts aus dem Brief verwerten. Das Briefgeheimnis ist eines der höchsten Rechtsgüter, daß wir haben, weit höher als alles was einem Unternehmen betrift.
Wenn der GF seine Mitarbeiter (oder zumindest den Betriebsrat) informiert darf er e-mails und Internetverbindungen kontrollieren.
Ja und nein. Es muß der Mitarbeiter in angemessener Form informiert werden. Ein einmaliges Rundschreiben reicht da nicht aus.
Ich übernehme keine Garantie ob dies im Detail richtig ist (bin kein Anwalt und hierzu gibt es auch fast täglich neue Urteile) aber grundsätzlich sollten diese Aussagen korrekt sein.
dito Bernd -- LILO funktioniert nicht? Hast Du /etc/lilo.conf verändert und vergessen, lilo aufzurufen? Ist Deine /boot-Partition unter der 1024 Zylindergrenze? Bei anderen LILO Problemen mal in der SDB nachschauen: http://localhost/doc/sdb/de/html/rb_bootdisk.html |Zufallssignatur 6