Am Thu, 01 Feb 2001 schrieb Dietrich Heise:
Hat da einer meinen ftp-port gescannt? Ok, damit könnte ich ja noch leben. aber jetzt kommts: ein port scan ist auch kein Einbruchsversuch geschweige denn eine strafbare Handlung.
Da hat doch wohl jemand versucht, sich bei mir einzuloggen, der es mit Sicherheit nicht darf. Nun, du bietest den Dienst ftp und jemand hat versucht ihn zu nutzen.
Das sehe ich jedoch anders! Nur weil jemand aus Versehen seine Wohnung offen läßt, hat nicht jeder der es merkt das Recht sich dort hinein zu spazieren und einen Kaffee zu kochen.
Naja, mach mal halblang. Daß es im Internet Hackversuche und Angriffe gibt, ist eine zwar traurige aber allgemein bekannte Tatsache. Wer EDV betreibt und sich darüber nicht entsprechend informiert, um dann geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, handelt IMHO einfach nur aufs gröbste fahrlässig und muß dann halt mit den Folgen leben. Wüst wirds erst, wenn durch diese Fahrlässigkeit auch unbeteiligte bzw. andere in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb gehören z.B. gescheite Sicherheitsvorgaben und Haftungsrichtlinien her, die auch kontrolliert und durchgesetzt werden, damit nicht der Arbeitnehmer mit seinem Job dafür bezahlt, daß das Management am falschen Ende spart. -- Erhard Schwenk http://www.fto.de http://www.akkordeonjugend.de