Am Mittwoch, 1. November 2000 11:59 schrieb Bernd Brodesser:
* Erhard Schwenk schrieb am 01.Nov.2000: [...]
Mit anderen Worten: Schlamperei mit Passwörtern ist ein grober Verstoß gegen die betriebliche Ordnung. Unachtsamkeit und Unwissenheit gelten ab dem Moment nicht mehr, ab dem man die Policy unterschrieben hat. Was ist mit einem Arzt, der irgendwas in einer Patientenkartei eingibt, also sicher ein Sensibler Bereich, und dann zu einem Notfall gerufen wird. Muß er sich erst umständlich aus der Patientenkartei auswählen um sich dann ohne Schaden abmelden zu können, oder sollte er nicht sofort zum Notfall gehen? Diese Frage ist hier irrelevant. Das Problem muss in der Policy geregelt sein!
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