Guten Tag! Nachdem ich wieder einmal mich ueber den nicht moeglichen Aufruf der Seite http://www.google.com geaergert habe, bin ich den Dingen mal auf den Grund gegangen. Da wir hier ueber T-Online einwaehlen muessen, habe ich den Nameserver dort direkt mit dem Befehl nslookup - dns00.btx.dtag.de befragt. Der antwortet auch zuegig und auf alle moeglichen Fragen. Jedoch auf "www.google.com" eben nicht. "Non-existent host/domain" ist die lapidare Antwort zu meiner Lieblings-Suchmaschine. Im uebrigen kriege ich die gleiche Antwort auch von den anderen T-Online-Nameservern (dns01, dns02 und dns03). Ist es eigentlich "legal", einen weiteren, naemlich funktionierenden Nameserver als Forwarders anzugeben und zwar den eines Providers, bei dem man eigentlich nicht Kunde ist? Und wenn ja: Welcher wuerde sich hier empfehlen? Kann jemand das Verhalten mit T-Online bestaetigen? Ich habe den Eindruck, dass dort _wiederholt_ _gehaeuft_ die Nameserver nicht korrekt reagieren. Einen schoenen Tag! Gruss Peter Blancke -- Nachtwaechter ist der Wahnsinn, weil er wacht... --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com