Marco Dieckhoff schrieb in 1,3K (43 Zeilen):
Hm. Hier liest wohl jemand von Uni.de mit. Neuer §1 in den AGB:
§1: Jede Nutzung unseres SMS-Versandes durch eigene Skripte oder Programme unter Umgehung unserer Webseiten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. (In Fett und Rot geschrieben!)
Also muss ich wohl mein Mensa-Skript stoppen.
Lass man sehen. Wenn (ich bin *kein* Anwalt) ich das richtig lese, dann: Nutzung des SMS-Versandes ist verboten, falls: 1. _eigene_ (Skripte || Programme) *und* 2. Umgehung der Webseiten (was immer das heisst) Also waere man im reinen, wenn man fremde Skripte verwendet, die die Webseiten umgehen. Oder wenn man eigene Programme nutzt, die die Webseiten aber nicht umgehen. Es ist nach der AGB anscheinend erlaubt, die Webseite zu nutzen, ohne sie anzusehen. Womit man anscheinend die Webseite nutzen darf, ohne am Computer zu sitzen (offline-saugen per Cron-job, z.B.). Und dann ist da noch §7: Nutzungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur insoweit erfasst, als dies für den reibungslosen Ablauf des Dienstes erforderlich ist. [...] Wobei die Frage ist, was ist 'reibungsloser Ablauf', und gehoert die Weigerung, sich Werbung anzusehen, dazu? (man junkbuster) -Wolfgang --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com