Thomas Bendler schrieb:
Wie sieht das eigentlich mit den grossen Call-by-Internet RAS Zugängen aus? Wenn man sich z.B. via MSN (generischer Login) ohne freigeschalteter Caller ID einwählt wäre doch eine Rückverfolgung unmöglich (mit ordinären Hilfsmitteln, also ohne Fangschaltung) oder habe ich dort einen Gedankenfehler? Wie sieht das in so einem Fall mit der Haftung aus, kann z.B. MSN dafür verantwortlich gemacht werden oder fehlt in so einem Fall jede rechtliche Grundlage?
Die Telekom (bzw. jeder Telefonanbieter) kann in der Ortsvermittlungsstelle die Caller-ID freischalten, d.h. du siehst _immer_, wer anruft, egal was der Anrufer an seinem Telefon einstellt (Die Nummer des Anrufers wird so oder so bis zur letzten Vermittlungsstelle weitergegeben, ob diese Info dann an den Angerufenen weitergeht liegt am Anrufer oder eben an obengenannter Einstellung). Ich weiss zwar nicht, ob MSN ... das so handhabt, moeglich ist es aber. Markus --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com