* tschweikle@FIDUCIA.de schrieb am 26.Okt.1999:
Deswegen sind per Mail eingegangene Forderngen nicht rechtskräftig. Rechnungen _müssen_ immer noch auf Papier verschickt werden. Ob eine Rechnung per FAX rechtskräftig ist, darüber streiten sich die Gerichte. Mal ist sie es, mal nicht.
Interessant wird es doch erst bei Mahnungen, und dann zählen nur die von Gericht.
Sprich die gerichtlich zugestellten...
Da wird aber nicht differenziert. Brief geöffnet -> Inhalt ist zur Kenntnis gelangt. Es interressiert niemanden, ob du den Brief dann auch tatsächlich gelesen und verstanden hast.
Nicht ganz. Wenn der Inhalt so unverständlich ist, das ein normaldenkender Mensch (im Zweifel der Richter) es nicht verstehen kann sieht die Sache anders aus.
Beweis mal einem Richter, das du das Rechtsdeutsch das er gerade von sich gegeben hat für die Beschreibung vom Weg zum Bahnhof hältst... -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
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