Re: VMware1.1 for linux License - File ??warez??
Trying to kill the keyboard, riedel@forst.uni-muenchen.de produced:
Trying to kill the keyboard, Manfred.Tremmel@iiv.de produced:
Falsch, die Speicherung, der Transport oder der Besitz einer Raubkopie ist eine Straftat, nicht umsonst wurden bereits Internetprovider ge- setzlich belangt, bei denen illegale Seiten nur im Proxy lagen.
Was natuerlich vollkommener Unsinn ist --- diese(s) Gesetz(esauslegung). Der ISP *kann* nicht mehrere GB an Pornobildchen und Seiten checken, um die illegalen zu finden.[0] Ansonsten muesste ja auch die Post belangt werden, wenn ich eine Diskette/CD mit einer Raubkopie verschicke. Oder NS-Krams[1]. Oder die Teuer^H^H^Hlekom, wenn ich (z.B. via Modem) Raubkopien/Kinderpornos[1]/etc an einen 'Freund' uebermittle.
Ich persönlich würde auch sagen, daß das Unsinn ist (gesunder Menschenverstand). Aber soweit ich weiß, ist das Urteil, nachdem dieser Compuserve-Chef auf Bewährung wegen eben diesem Sachverhalt (illegal Pornobildchen via Compuserve) verurteilt wurde, immer noch rechtskräftig.
Compuserve hat ja auch massiv Newsgroups und Selbstdarstellungsseiten von z.B. Brustkrebsbetroffenen gesperrt, eben in Reaktion auf (angebliche) Kinderpornos ... und damit (wie auch GEnie) sich von einem reinen Transportunternehmen entfernt.
Und sich gleich das nächste Problem aufs Haupt geladen: darf ein Provider das überhaupt? Die Frage ist bis heute nicht geklärt... Tendenz: er darf nicht. Er kann erstmal nur Anzeige erstatten. Tätig werden kann er dann auf Anweisung der Staatsanwaltschaft. D.h. erst Anzeigen - ich hab da was, das sieht für mich aus, als wäre es was kriminelles, und wenn der Staatsanwalt sagt es ist was kriminelles, dann kann (muß) er die Gruppe sperren.
Wer den Inhalt (auf Content) ueberprueft, uebernimmt natuerlich auch Verantwortung. IMHO.
Klar, er begibt sich in die Rolle einer Redaktion. Die hat auch den Inhalt ihrer Zeitung zu verantworten.
Die Post ueberprueft (abgesehen von gerichtlichen Anweisungen)
Selbst bei einer gerichtlichen Anweisung überprüft die Post keine Post. Sie stellt nur einem Ermittlungsbeamten die Post des zu Überwachenden zum Überprüfen zur Verfügung.
Post nur auf Formalien: Addresse, Briefmarke, Groesse & Gewicht & Strecke zur Briefmarke. (Mehr darf sie im Regelfall nicht[1], das Briefgeheimnis steht im Grundgesetz). Und solange die Post nicht weiss, nicht wissen *kann*, dass der Brief ein Sprengstoffanschlag ist ...
[1] Ausnahmen z.B.: Annahme verweigert oder Addresse falsch && kein Absender --> oeffnen, um Absender zu finden.
Also wäre ich da grundsätzlich vorsichtig. Sinn und Unsinn müssen mit realer Gesetzesauslegung nix zu tun haben.
Das Problem ist viel mehr, das so einige unserer Gesetze nicht mehr recht greifen, weil sie Voraussetzungen machen, die mit eMail nicht mehr gegeben sind. Am liebsten würden dann einige Leute das Ganze als grundsätzlich kriminelles, aber geduldetes Verhalten werten. Und die Beweislast umkehren - ich muß beweisen, das mein Handeln nicht kriminel war. -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
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