Re: VMware1.1 for linux License - File ??warez??
On 25-Oct-99 tschweikle@FIDUCIA.de wrote: ...
Der Beamte muß dir erst nachweisen, das du das Lizenzfile _verwendet_
Das muß er nicht. Der Besitz alleine ist in diesem Fall bereits rechtswidrig.
Wem gehört die Mail auf einem Mailserver? Mir. Ich hab' sie aber noch garnicht gesehen, konnte folglich auch nichts wissen von Ihrem illegalen Inhalt.
Wenn Du dir einen Rembrandt klaust, ist das auch verboten, wenn Du ihn nicht angesehen hast *grins*.
oder nicht unverzüglich gelöscht hast.
Auch das muß er nicht unbedingt. Es ist ausreichend, nachzuweisen, daß er von dem File und dessen Rechtswidrigkeit nach billigem Ermessen gewußt haben müßte. Das heißt, wenn bekannt ist, daß er seine E-Mail regelmäßig jede Woche liest, dann reicht das nach einer Woche bereits aus.
Nein. Er muß die Mail _gelesen_ haben. Bei entsprechendem Mailaufkommen kann es aber sein, das ich mail archiviere, ohne sie zu lesen --- erkennbar an der ungelesen Markierung. Dies ist zu Berücksichtigen. Vernachlässigt der Beamte dies, macht er sich eines Formfehlers schuldig. Daraus folgt: Mail gilt erst als zur Kenntnis gelangt, wenn ich sie _gelesen_ habe. Erst in diesem Augenblick kann ich auch erkennen, das der Inhalt einer Mail strafbar war. Es verhält sich hier wie mit Briefen, die mir durch die Post zugestellt werden. Sie landen in meinem Briefkasten. Dabei können auch kriminelle Aufforderungen sein, Meinen Nachbarn umzubringen. Lege ich jetzt alle diese Briefe einfach nur zur Seite, gelangt mir der kriminelle Inhalt nicht zur Kenntnis. Die Briefe wurden ja nicht geöffnet und damit auch nicht gelesen.
Unverzüglich kann auch 50 Jahre später sein, solltest du deine Mail erst in 50 Jahren wieder mal lesen ;-)
Ganz so einfach ist das nun nicht. Abgesehen davon steht im Provider-Logfile, wann die Mail abgeholt wurde, und sofern keine technischen Einrichtungen dazwischen liegen ist das in der Regel auch der Zeitpunkt des Lesens.
Meine Mail werden vollautomatisch geholt. Das logfile mach also höchstens Aussagen darüber, ob der Vorgang des "Mail-Holens" regelmässig erfolgte. Ob ich die Mail lese, darüber gibt es keine Auskunft.
Kann er das nicht. Gibt es auch keine Straftat. Aber die notwendige Untersuchung mit ev. beschlagnahme deines PC kann dich diskreditieren und das wiederum dich schädigen.
Dagegen hilft dann eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen den Urheber der Mail...
Die allerdings eventuell wenig erfolgreich sein könnte. Ein bestimmtes Maß an Unannehmlichkeiten durch solche Ermittlungen wird vom Gesetzgeber als zumutbar betrachtet. Außerdem ist der Urheber der Mail nicht der unmittelbare Auslöser des Ganzen, was zusätzliche Unwägbarkeiten bedeuten dürfte. Was kann er dafür, wenn der Staatsanwalt ne Haussuchung ansetzt?
Nicht nur deshalb. Der Beklagte könnte auch mittellos sein. Der verursachte Schaden ist enorm, aber wer nichts hat, bei dem ist auch nichts zu holen... [...]
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du die ML entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers beziehst.
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
In dem Fall wäre maximal eine Abmahnung drin, wenn Du nicht schon woanders was ausgefressen hast.
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tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Nein. Er muß die Mail _gelesen_ haben. Bei entsprechendem Mailaufkommen kann es aber sein, das ich mail archiviere, ohne sie zu lesen --- erkennbar an der ungelesen Markierung. Dies ist zu Berücksichtigen. Vernachlässigt der Beamte dies, macht er sich eines Formfehlers schuldig. Daraus folgt: Mail gilt erst als zur Kenntnis gelangt, wenn ich sie _gelesen_ habe. Erst in diesem Augenblick kann ich auch erkennen, das der Inhalt einer Mail strafbar war.
Hmmm. Was ist, wenn ich mehrere EMails als gelesen markiere, ohne diese tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis zu nehmen? Und was, wenn ich einen illegalen Inhalt tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis genommen habe, die EMail aber als ungelesen markiere? Das Verfahren, solche EMails, die eine "Gelesen-Markierung" tragen als tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis gelangt zu bezeichnen, ist IMHO grob falsch. Auch sollte differenziert werden, ob ich einen Text nur gesehen habe oder tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis genommen habe. Tschau, Teimond -- Reimond Rombey, Burg 37, D-79733 Görwihl http://www.rombey.de - rombey website design http://www.kreativtechnik.de - Kreativtechnik --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
On 25-Oct-99 Reimond Rombey wrote:
Was ist, wenn ich mehrere EMails als gelesen markiere, ohne diese tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis zu nehmen? Und was, wenn ich einen illegalen Inhalt tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis genommen habe, die EMail aber als ungelesen markiere? Das Verfahren, solche EMails, die eine "Gelesen-Markierung" tragen als tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis gelangt zu bezeichnen, ist IMHO grob falsch.
Auch sollte differenziert werden, ob ich einen Text nur gesehen habe oder tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis genommen habe.
Nein, das nun wirklich nicht. IMHO gilt die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen als grundsätzliche Voraussetzung unseres Rechtssystems, die auch jedem zumutbar sein muß. Wenn der Zugang der E-Mail nachgewiesen werden kann, muß das für den normalen Rechtsgebrauch ausreichen. Einzige Ausnahme könnte IMHO die Anfechtbarkeit eines Vertrags wegen Irrtums sein, auf die sich auch die meisten Verbraucherschutzrichtlinien stützen. --- Erhard Schwenk <eschwenk@fto.de> - http://www.fto.de **** Jetzt neu: http://www.akkordeonjugend.de **** --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du die ML entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers beziehst.
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
Wieso denn nicht ? Er kann Dir doch verbieten die suse-ml zu lesen, was ja immerhin ziemlich viel Zeit beansprucht, und gleichzeitig zb. den Admin bitten/beauftragen diese zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben. -- __ _ Raymond Häb ray.haeb@gmx.net dd3rh cologne germany / / (_)__ __ ____ __ / /__/ / _ \/ // /\ \/ / . . . t h e c h o i c e o f a /____/_/_//_/\_,_/ /_/\_\ G N U g e n e r a t i o n . . . --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
* Raymond Haeb schrieb am 25.Okt.1999:
tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du die ML entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers beziehst.
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
Wieso denn nicht ? Er kann Dir doch verbieten die suse-ml zu lesen, was ja immerhin ziemlich viel Zeit beansprucht, und gleichzeitig zb. den Admin bitten/beauftragen diese zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Das ist betrieblich bedingt und somit in Ordnung. Was tschweikle [1] meint, ist daß der Chef nicht Kollegin A etwas erlauben kann, weil sie aussieht wie Verona Feldbusch, was er Kollegin B verbietet, wei sie aussieht wie Inge Meisel. [2] [1] Hier wäre es schön, wenn ich Deinen Realnamen wüßte. Wie Du siehst reicht es nicht mit ihm zu Unterschreiben, er sollte in der Kopfzeile stehen. [2] Wenn der Chef Kollegin A etwas verbietet weil sie die Intelligenz von Verona Feldbusch hat was er Kollegin B erlaubt, weil sie die Intelligenz von Inge Meisel hat, so wird es kompliziert. Bernd -- ROTFL = Rolling On The Floor, Laughing = Auf dem Boden wälzen, lachend. SCNR = Sorry, Could Not Resist = Sorry, Ich konte nicht wiederstehen. AFAIK = As Far As I Know = So weit ich weis|BTW = By The Way = Nebenbei bemerkt IMHO = In My Humble Opinion = meiner bescheidenen Meinung nach |Zufallssig. 09 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
On 26-Oct-99 Bernd Brodesser wrote:
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
Wieso denn nicht ? Er kann Dir doch verbieten die suse-ml zu lesen, was ja immerhin ziemlich viel Zeit beansprucht, und gleichzeitig zb. den Admin bitten/beauftragen diese zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Das ist betrieblich bedingt und somit in Ordnung. Was tschweikle [1] meint, ist daß der Chef nicht Kollegin A etwas erlauben kann, weil sie aussieht wie Verona Feldbusch, was er Kollegin B verbietet, wei sie aussieht wie Inge Meisel. [2]
[1] Hier wäre es schön, wenn ich Deinen Realnamen wüßte. Wie Du siehst reicht es nicht mit ihm zu Unterschreiben, er sollte in der Kopfzeile stehen.
[2] Wenn der Chef Kollegin A etwas verbietet weil sie die Intelligenz von Verona Feldbusch hat was er Kollegin B erlaubt, weil sie die Intelligenz von Inge Meisel hat, so wird es kompliziert.
Die Gründe des Chefs stehen auf einem ganz anderen Blatt. Wichtig ist, daß der Chef das Beziehen der Liste ausdrücklich untersagen muß, BEVOR er irgendwelche Disziplinarmaßnahmen einleitet. Wenn er nen Mail-Zugang zur Verfügung stellt, dann gilt sonst "billiges Ermessen" - und das ist, daß die Liste gelesen werden darf, wenn dies in irgendeiner Form für die Tätigkeit im Betrieb sinnvoll erscheint. Was grundsätzlich nicht gestattet sein dürfte ist die private Nutzung betrieblicher Einrichtungen. Außerdem kann der Chef natürlich z.B. ausdrücklich untersagen, jegliche Mailinglisten zu beziehen. --- Erhard Schwenk <eschwenk@fto.de> - http://www.fto.de **** Jetzt neu: http://www.akkordeonjugend.de **** --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
participants (5)
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