Gibt's Standards bez. Zugriffsrechten unter Linux?
Hallo Liste Mich wuerde mal interessieren ob es, aehnlich wie das Filesystem Hierarchy Standard (FHS), gewisse Standards bez. der Wahl der Zugriffsrechte der Defaultverzeichnisse gibt. In der FHS wird zwar die ganze (erwuenschte) Directory Struktur erklaert, ich finde aber nichts ueber die Rechte der einzelnen Verzeichnisse. mkdir erzeugt ja von Haus aus ein neues Verzeichnis mit den Rechten 755. Wenn ich mir die Rechte unter SuSE 7.0 so anschaue dann haben aber gewisse Verzeichnisse (welche in der FHS beschrieben werden) andere Rechte als 755. Hat SuSE diese einfach nach eigenem Gutduenken verteilt oder haelt sie sich da an Standards oder Empfehlungen? Bin halt ein neugieriger Mensch.... Und vielleicht ist die Frage ja voellig OT: Dann tut es mir schrecklich leid... Habt noch ein schoenes Weekend!
Hallo, On Fre, 23 Mär 2001, Matthias Egger wrote: [Siehe Subject -- Ich liebe aussagekraeftige Subjects! :)] Schau mal, ob du was auf http://www.linuxbase.org/ findest... IIRC ist/wird dort alles zu dem Thema gesammelt. -dnh -- DAUs zu beweisen, daß sie DAU sind wäre Rekursion. (Werner Jakobi zu Norbert Sima in dag°)
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Matthias Egger