Re: VMware1.1 for linux License - File ??warez??
Trying to kill the keyboard, tschweikle@FIDUCIA.de produced:
eschwenk <eschwenk@eschwenk.fto.de> schrieb:
On 26-Oct-99 Raymond Haeb wrote:
Bei Mailinglisten, Newsgroups, und sonstige öffentlichen Bereichen (zb: IRC) ist das natürlich etwas anders, die können, dürfen, aber müssen nicht "überwacht" werden. (imho)
Ist nicht ganz richtig. Alle Briefe an diese Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Alle Briefe von der Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Es bleibt einer Ermittlungsbehörde natürlich unbenommen, sich in die Empfängerliste eintragen zu lassen...
Und was ist mit - archivierten Listen - im WWW zugaenglichen archivierten Listen - die ohne zugangsschutz sind?
z.B. diese Liste?
Das ändert erst einmal nichts an dieser Tatsache. Aber SuSE sagt dem Benutzer ja, das die Liste archiviert wird... Was andererseits auch bedeutet, das der Listenbetreiber viele Regeln durch eigene Regeln außer Kraft setzen kann --- vorausgesetzt er macht sie den Listenmitgliedern bekannt. Wer die Regeln nicht mag muß die Liste ja nicht abonnieren.
Daraus folgt: eine Überwachung einer Mailingliste ist nur durch die eingetragenen Benutzer zulässig. Wer nicht eingetragen ist und die Liste trotzdem überwacht macht sich strafbar.
Also, wenn ich mich austrage und dann spaeter per WWW einzelne Mails (z.B. von dir) lese, mache ich mich strafbar?
Nein, SuSE hat dir ja mitgeteilt, das diese Liste archiviert wird und anschließend über WWW zugänglich ist.
Einfach News-Gruppe sperren darf er aber nicht. Er sollte sich an den "üblichen" Weg für die Vermutung illegaler Aktivitäten halten: Anzeige bei der Polizei, Abwarten der Ermittlungen, Sperren der News-Gruppe oder Mailingliste auf Anordnung des Gerichts. Das dauert zwar länger, ist aber der korrekte Weg.
Und dann wird er verknackt, weil er wissentlich Ki-Po auf seiner Platte hatte und das den Behoerden auch noch gesagt hat ... alles schon da gewesen.
Wenn er das auf seiner Platte auf seinem Computer ablegt, dann ja, wenn nicht, dann kann er nicht verknackt werden. Gefährlich ist es, selbst, ohne Genehmigung des Gerichts Beweissicherung zu betreiben. Ansonsten muß der Kläger nachweisen, das der Provider zu _jedem_ Zeitpunkt _exakt_ _weiß_ was auf den Cache-Platten liegt. Damit dürfte er Schwierigkeiten haben. Verlangt der Richter, das der Provider weiß, was im Mail-Spool der Benutzer liegt, würde ich ihn wegen Anstiftung zu einer Straftat anzeigen. Grund: er verlangt daß ich das Briefgeheimnis verletze. -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
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