Re: VMware1.1 for linux License - File ??warez??
Dann steckst du in einem Dilema. Einen herkömlichen Brief kann ich
[...]
Deswegen sind per Mail eingegangene Forderngen nicht rechtskräftig. Rechnungen _müssen_ immer noch auf Papier verschickt werden. Ob eine Rechnung per FAX rechtskräftig ist, darüber streiten sich die Gerichte. Mal ist sie es, mal nicht.
Wie verträgt sich das denn dann damit, daß
a) laut BGB die meisten derartigen Schreiben Zustellungsbedürftig sind b) Es bereits als "Zustellung" gilt, wenn der Brief im Briefkasten gelandet ist (bzw. im sonstigen Einflußbereich des Empfängers)
Zustellung != zur Kenntnis gelangt. Eine Rechnung ist zugestellt, wenn sie in den Einflußbereich des Empfängers gelangt. Dem Empfänger kann sie aber u.U. trotzdem nicht zur Kenntnis gelangen: weil er sich zum Zeitpunkt der Zustellung gerade irgendwo in der Südsee in der Sonne aalt. Folglich wird er die Rechnung auch nicht bezahlen. Er weiß ja noch nicht davon.
Verglichen mit einer E-Mail müßte das doch bedeuten, daß eine E-Mail im juristischen Sinne als zugegangen gilt, wenn sie im Postfach des Providers liegt.
Richtig.
Nach billigem Ermessen kann man ja IMHO wohl davon ausgehen, daß eine solche Mail dann innerhalb weniger Tage gelesen wird.
Nein. Sie kann gelesen werden. Muß aber nicht. Siehe oben. Streitpunkt ist hier wie lange darf ein Brief ungelesen bleiben, auch wenn er im Einflußbereich des Empfängers ist? Dabei ist Post von einer Mailingliste eher der zuzurechnen, die u.U. nie gelesen wird. Eine Mailingliste ist einer Zeitschrift gleichzusetzen. Da lese ich auch nicht jeden Artikel. Nur das was mich interressiert. Aber aufheben werde ich die Zeitschrift eben doch.
Schließlich kann ich, wenn ich jemandem Post schicke, auch davon ausgehen, daß z.B. eine Einspruchsfrist gewahrt bleibt, wenn eine Postlaufzeit von 3-5 Tagen einkalkuliert wurde.
ACK.
Es bleibt IMHO lediglich die Frage der Beweisbarkeit. Wie kann ich nachweisen, daß die E-Mail auch wirklich rausging? Und wert trägt die Beweislast dafür, daß die E-Mail nicht unterwegs verloren ging?
Ich als Absender. Wenn ich sicher gehen möchte, das die eMail angekommen ist, muß ich ein "Einschreiben mit Rückantwort" verschicken. Und beten, das der Mailer auf der Empfängerseite das unterstützt...
Wobei letzteres IMHO genauso behandelt werden könnte wie bei der normalen Post. Da muß auch der Empfänger zumindest glaubhaft machen, daß nix eingegangen ist (z.B. durch die Feststellung, daß in der Zeit massive Verluste an Postsachen auftraten).
Nicht ganz. Bei eMail muß der Absender glaubhaft machen, das seine eMail korrekt zugestellt worden ist, und von Empfänger auch gelesen werden konnte (nicht verstümmelt oder als Zeichensalat ankam) --- Umkehrung der Beweislast --- gilt auch für FAX. Wer sichergehen will muß auch bei gewöhnlicher Post ein Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückantwort versenden. Ansonsten muß davon ausgegangen werden, das der Empfänger die Post möglicherweise doch nicht erhalten hat. Aus dem Grund schicken Firmen eine Mahnung noch mit gewöhnlicher Post, die zweite dann per Einschreiben und die dritte Mahnung wird gerichtlich zugestellt. Danach ist der Weg zur Pfändung frei... -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
* tschweikle@FIDUCIA.de schrieb am 26.Okt.1999:
Aus dem Grund schicken Firmen eine Mahnung noch mit gewöhnlicher Post, die zweite dann per Einschreiben und die dritte Mahnung wird gerichtlich zugestellt. Danach ist der Weg zur Pfändung frei...
Und nur die gerichtlich zugestellte hat eine Bewandnis. Die beiden anderen haben rein gar keine Bedeutung. Bernd -- Hast Du bei Problemen schon in der SuSE-Support-Datenbank (SDB) nachgesehen? Auf Deinem Rechner: file://usr/doc/susehilf/index.html | mit Apache: http://localhost/doc/susehilf/index.html | Zufalls- Tagesaktuell bei SuSE: http://www.suse.de/sdb/de/html/index.html | signatur 02 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
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