Re: VMware1.1 for linux License - File ??warez??
tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Nein. Er muß die Mail _gelesen_ haben. Bei entsprechendem Mailaufkommen kann es aber sein, das ich mail archiviere, ohne sie zu lesen --- erkennbar an der ungelesen Markierung. Dies ist zu Berücksichtigen. Vernachlässigt der Beamte dies, macht er sich eines Formfehlers schuldig. Daraus folgt: Mail gilt erst als zur Kenntnis gelangt, wenn ich sie _gelesen_ habe. Erst in diesem Augenblick kann ich auch erkennen, das der Inhalt einer Mail strafbar war.
Hmmm. Was ist, wenn ich mehrere EMails als gelesen markiere, ohne diese tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis zu nehmen?
Und was, wenn ich einen illegalen Inhalt tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis genommen habe, die EMail aber als ungelesen markiere? Das Verfahren, solche EMails, die eine "Gelesen-Markierung" tragen als tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis gelangt zu bezeichnen, ist IMHO grob falsch.
Dann steckst du in einem Dilema. Einen herkömlichen Brief kann ich nicht einfach als gelesen/ungelesen markieren. Ist der Briefumschlag geöffnet, wurde er gelesen. Ob du ihn dann tatsächlich gelesen und verstanden hast ist nicht mehr relevant. Eine Mail kann ich lesen, verstehen und anschließend wieder als ungelesen markieren. Rein rechtlich gesehen ist jetzt nicht mehr unterscheidbar ob die Mail schon gelesen (und damit zur Kenntnis gelangt) war oder nicht. Aber da gilt: "im Zweifel für den Angeklagten" muß angenommen werden, das du die Mail _nicht_ gelesen hast --- sie dir also nicht zur Kenntnis gelangt ist. Deswegen sind per Mail eingegangene Forderngen nicht rechtskräftig. Rechnungen _müssen_ immer noch auf Papier verschickt werden. Ob eine Rechnung per FAX rechtskräftig ist, darüber streiten sich die Gerichte. Mal ist sie es, mal nicht. Nicht umsonst werden Anstrengungen unternommen das wieder analog zur "Papierpost" nachvollziehbar zu machen. Und es gibt Mailsysteme bei denen in einem Log vermerkt wird, Ob eine Mail angesehen oder Flags verändert wurden.
Auch sollte differenziert werden, ob ich einen Text nur gesehen habe oder tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis genommen habe.
Da wird aber nicht differenziert. Brief geöffnet -> Inhalt ist zur Kenntnis gelangt. Es interressiert niemanden, ob du den Brief dann auch tatsächlich gelesen und verstanden hast. -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
* tschweikle@FIDUCIA.de schrieb am 26.Okt.1999:
Deswegen sind per Mail eingegangene Forderngen nicht rechtskräftig. Rechnungen _müssen_ immer noch auf Papier verschickt werden. Ob eine Rechnung per FAX rechtskräftig ist, darüber streiten sich die Gerichte. Mal ist sie es, mal nicht.
Interessant wird es doch erst bei Mahnungen, und dann zählen nur die von Gericht.
Da wird aber nicht differenziert. Brief geöffnet -> Inhalt ist zur Kenntnis gelangt. Es interressiert niemanden, ob du den Brief dann auch tatsächlich gelesen und verstanden hast.
Nicht ganz. Wenn der Inhalt so unverständlich ist, das ein normaldenkender Mensch (im Zweifel der Richter) es nicht verstehen kann sieht die Sache anders aus. Bernd -- Umsteiger von Microsoft Windows xx? Hast Du schon file://usr/doc/howto/de/DE-DOS-nach-Linux-HOWTO.txt gelesen? Auch file://usr/doc/Books/Linuxhandbuch.dvi ist zu empfehlen. |Zufallssignatur 01 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
Dann steckst du in einem Dilema. Einen herkömlichen Brief kann ich nicht einfach als gelesen/ungelesen markieren. Ist der Briefumschlag geöffnet, wurde er gelesen. Ob du ihn dann tatsächlich gelesen und verstanden hast ist nicht mehr relevant.
Eine Mail kann ich lesen, verstehen und anschließend wieder als ungelesen markieren. Rein rechtlich gesehen ist jetzt nicht mehr unterscheidbar ob die Mail schon gelesen (und damit zur Kenntnis gelangt) war oder nicht. Aber da gilt: "im Zweifel für den Angeklagten" muß angenommen werden, das du die Mail _nicht_ gelesen hast --- sie dir also nicht zur Kenntnis gelangt ist.
Deswegen sind per Mail eingegangene Forderngen nicht rechtskräftig. Rechnungen _müssen_ immer noch auf Papier verschickt werden. Ob eine Rechnung per FAX rechtskräftig ist, darüber streiten sich die Gerichte. Mal ist sie es, mal nicht.
Wie verträgt sich das denn dann damit, daß a) laut BGB die meisten derartigen Schreiben Zustellungsbedürftig sind b) Es bereits als "Zustellung" gilt, wenn der Brief im Briefkasten gelandet ist (bzw. im sonstigen Einflußbereich des Empfängers) ??? Verglichen mit einer E-Mail müßte das doch bedeuten, daß eine E-Mail im juristischen Sinne als zugegangen gilt, wenn sie im Postfach des Providers liegt. Nach billigem Ermessen kann man ja IMHO wohl davon ausgehen, daß eine solche Mail dann innerhalb weniger Tage gelesen wird. Schließlich kann ich, wenn ich jemandem Post schicke, auch davon ausgehen, daß z.B. eine Einspruchsfrist gewahrt bleibt, wenn eine Postlaufzeit von 3-5 Tagen einkalkuliert wurde. Es bleibt IMHO lediglich die Frage der Beweisbarkeit. Wie kann ich nachweisen, daß die E-Mail auch wirklich rausging? Und wert trägt die Beweislast dafür, daß die E-Mail nicht unterwegs verloren ging? Wobei letzteres IMHO genauso behandelt werden könnte wie bei der normalen Post. Da muß auch der Empfänger zumindest glaubhaft machen, daß nix eingegangen ist (z.B. durch die Feststellung, daß in der Zeit massive Verluste an Postsachen auftraten). --- Erhard Schwenk <eschwenk@fto.de> - http://www.fto.de **** Jetzt neu: http://www.akkordeonjugend.de **** --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com
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